Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/369

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister:

 

  1. eine Liste von Dritten zu erstellen, die als Pächter oder Käufer der Eisenbahninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Greifswald und dem Hafen Ladebow in Betracht kommen, die Vorleistungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ensprechend § 11 Abs. 1 S. 3 AEG zu ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung sämtlicher bisherigen Aufwendungen für Zahlungen an die Deutsche Bahn AG sowie Kaufpreis- und Unterhaltungszahlungen, und die Mindestanforderungen für Investitionen zu formulieren und wertmäßig zu schätzen, die einem Dritten im Rahmen des Angebotsverfahrens als sichere Zusagen abgefordert werden müssen, und diese Unterlagen dann in der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen,

 

  1. für die Bundesnetzagentur eine betriebswirtschaftliche Bewertung der Strecke zwischen dem Bahnhof Greifswald und dem Seehafen Ladebow zu erstellen und unmittelbar im Anschluss im Bundesanzeiger die Absicht zur Stilllegung der Strecke zu veröffentlichen.

 

  1. Mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen eine Rückforderung etwaig ausgereichter Fördermittel für die Anschlussbahn und andere Investitionen zu vermeiden.
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Sachdarstellung

Im Jahre 2002 stellte die DB Cargo AG den Eisenbahngüterverkehr von und zum Hafen Ladebow wegen des schlechten Zustandes der Gleisstrecke ein. Die Universitäts- und Hansestadt erwarb im Jahre 2005 für einen symbolischen Preis den sanierungsbedürftigen Streckenabschnitt. Die Genehmigung zum Betrieb der Anschlussbahn Greifswald- Hafen Ladebow ist wegen des Zustandes der Eisenbahnbrücke bisher nicht erteilt worden. Der Sanierungsstau beträgt mindestens ca. 500.000,00 €..

 

Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 30. August des Jahres angekündigt, für den Fall, dass eine Verpachtung der Anschlussbahn nicht beschlossen werden sollte, die Universitäts- und Hansestadt per Verwaltungsakt zur Gewährung des diskriminierungsfreien Zuganges zu der Anschlussbahn zu verpflichten

 

Die Sanierung der Anschlussbahn ist aufgrund der finanziellen Situation der Universitäts- und Hansestadt in absehbarer Zeit nahezu unmöglich. Selbst wenn diese Investition im Vermögenshaushalt für das Jahr 2011 eingeplant werden würde, ist diese unwirtschaftlich. Die im Rahmen der Beratungen über die Beschlussvorlage Nr. B 78-06/04 genannten Preise für eine Befahrung der Strecke genannten Entgelte lassen eine Investition im o.a. Umfang nur dann als wirtschaftlich zumutbar erscheinen, wenn sie täglich mehrfach durch Güterzüge benutzt werden würde. Eine solche Befahrung erscheint aber nicht nur wegen der Streckenführung, sondern auch wegen der Tatsache ausgeschlossen, dass im Seehafen Ladebow keine Betriebe angesiedelt sind, die eine derart häufige Befahrung erfordern. Eine zukünftige Ansiedlung derartiger Betrieb steht auch in Zukunft wegen der baulichen Situation rund um den Seehafen Ladebow nicht zu erwarten.

 

Um weiteren Schaden von der Universitäts- und Hansestadt abzuwenden ist es daher erforderlich das Stilllegungsverfahren gemäß § 11 Allgemeines Einsenbahngesetz (AEG) durchzuführen. Dies macht es in einem ersten Schritt gemäß § 11 Abs. 1a AEG erforderlich die Absicht der Stilllegung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. In der Bekanntmachung sind Angaben für die betriebwirtschaftliche Bewertung der Anschlussbahn aufzunehmen. Nach der Veröffentlichung können Dritte binnen einer Frist von drei Monaten die Universitäts- und Hansestadt zur Abgabe eines Angebots auffordern. Erfolgt eine solche Aufforderung nicht, kann die Universitäts- und Hansestadt das Stilllegungsverfahren weiter betreiben.

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

60410510010

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

50.000,00 €

34.400,00 €

1.000,00 €

33.400,00 €

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.10.2010 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

01.11.2010 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt