Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbür­germeister, das Kreisstrukturgesetz vom 12.07.2010 im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerichtlich überprüfen zu lassen.

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Mit Beschluss B54-02/09 vom 28.09.2009 beauftragte die Bürgerschaft den Oberbürger­meister, in Abstimmung mit anderen kreisfreien Städten und Landkreisen sowie dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen, inwieweit juristische Schritte gegen das zu diesem Zeitpunkt noch im Entwurf befindliche Kreisstrukturgesetz in Betracht kämen.


Gemeinsam mit den kreisfreien Hansestädten Wismar und Stralsund wurde Ende Juli 2010 der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dombert mit der Begutachtung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das am 12.07.2010 ausgefertigte Kreisstrukturgesetz beauf­tragt.

 

Mitte September 2010 legte der Rechtsanwalt und Verfassungsrichter a. D. des Landes Brandenburg das als Anlage beigefügte Rechtsgutachten vor.

 

Am 30.09.2010 fand hierzu ein Erörterungstermin beim Städte- und Gemeindetag Mecklen­burg-Vorpommern statt. Es nahmen neben dem Gutachter selbst Vertreter aller drei Hanse­städte sowie ein Vertreter des Städte- und Gemeindetages M-V teil.

 

 

Sowohl von Seiten des Gutachters aber auch seitens des Vertreters des Städte- und Ge­meindetages wurde den kreisfreien Städten eine verfassungsgerichtliche Überprüfung des Kreisstrukturgesetzes empfohlen.

 

Zur vertiefenden Stellungnahme sowie für Rückfragen steht Herr Prof. Dr. Dombert in der Sitzung zur Verfügung.

 

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

02300.655000

Sachverständigen und Gerichtskosten

 

 

Geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

70.000

25.500

10.000

15.500

 

 

 

 

 

Anlagen: Gutachten DOMBERTRECHTSANWÄLTE zum Kreisstrukturgesetz M-V

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.11.2010 - Bürgerschaft (BS)