Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/457
Grunddaten
- Betreff:
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Bestätigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Theater Vorpommern GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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21.02.2011
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beschlussfassung
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09.03.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestätigt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters, mit der er die erforderlichen Beschlüsse zur Gründung und Beteiligung der Theater Vorpommern GmbH an der Theatermanagement Vorpommern UG (haftungsbeschränkt) gemeinsam mit der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH in der Gesellschafterversammlung der Theater Vorpommern GmbH gefasst hat.
Sachdarstellung
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat am 26. August 2008 ein „Diskussionspapier und Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen im Land M-V“ veröffentlicht. Dieses wurde durch die Landesregierung als entsprechende Zielvorstellung beschlossen. Danach sollen sich die bestehenden Theater regional vernetzen. Diese Überlegungen fanden Eingang in den FAG-Erlass 2010 bis 2013.
Gemäß dem FAG-Erlass 2010 bis 2013 erhalten Einspartentheater (wie Vorpommersche Landesbühne Anklam GmbH) den Pauschbetrag im Jahr 2010 nur, wenn tragfähige Kooperationen oder Fusionen mit einem strukturbestimmenden Mehrspartentheater (wie Theater Vorpommern GmbH) umgesetzt werden. Hierzu haben die Theater Vorpommern GmbH und die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz mit der Vorpommerschen Landesbühne Anklam einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Die Bürgerschaft wurde hierzu auf ihrer Sitzung am 26.01.2010 informiert.
Für das Jahr 2011 setzt eine 100%-ige Zuweisung des bisherigen Pauschbetrages des Einspartentheaters eine tragfähige Fusion mit einem strukturbestimmenden Mehrspartentheater voraus. Gleichzeitig werden die bereinigten Ergebnisse des Einspartentheaters (z.B. Besucherzahlen und zahlungswirksame Aufwendungsanteile) bei der Berechnung der variablen Zuweisungsanteile an die strukturbestimmenden Mehrspartentheater berücksichtigt. Würde nur eine tragfähige Kooperation fortgesetzt, erhält das Einspartentheater im Jahr 2011 90 Prozent und in den Jahren 2012 und 2013 je 80 Prozent des Pauschbetrages des Jahres 2009.
Die zusätzliche Einbeziehung der variablen Parameter der Einspartentheater in den Topf der variablen FAG-Mittel für die Mehrspartentheater bei einer erfolgreichen Fusion bewirkt eine Umverteilung dieser variablen FAG-Zuweisungen zugunsten derjenigen Mehrspartentheater, welche mit einem Einspartentheater fusionieren. Im Dezember wurde bekannt, dass das Mecklenburgische Landestheater Parchim als Einspartentheater mit der Volkstheater Rostock GmbH als Mehrspartentheater Verhandlungen und nunmehr auch Verträge bezüglich eines Gesellschaftsmodells abgeschlossen hat, das von den zuständigen Ministerien als Fusion anerkannt wird.
Die Gesellschafterversammlung der Theater Vorpommern GmbH hat die Geschäftsführung beauftragt, die Gespräche mit der Vorpommerschen Landesbühne Anklam zur Umsetzung eines Gesellschaftsmodells Rostock/Parchim in 2010 zu intensivieren. Ein abschließendes positives Signal erfolgte seitens der Geschäftsführung der Landesbühne Anklam erst am 23.12.2010.
So wurde auf Grund der Eilbedürftigkeit des Abschlusses des entsprechenden Vertrages noch im Jahr 2010 als Voraussetzung der Anerkenntnis gemäß FAG-Theatererlass 2010-2013 durch die Gesellschafterversammlung einstimmig beschlossen, dass sich die Theater Vorpommern GmbH mit Gesellschaftsmitteln an der Gründung der Theater Management Vorpommern UG (haftungsbeschränkt) beteiligen soll, um die bisher bestehende Kooperation auszubauen und die Zusammenarbeit der beiden Theaterbetriebe noch effizienter zu gestalten. Ebenso hat der Aufsichtsrat auf seiner Sitzung am 28. Dezember 2010 ein positives Votum zur Gesellschaftsgründung abgegeben.
Eine entsprechende Anzeige der Gesellschaftsgründung an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie das Innenministerium M-V ist erfolgt. Es wurde beantragt, die Theatermanagement Vorpommern UG (haftungsbeschränkt) als eine tragfähige Grundlage für die zukünftige Struktur beider Theaterbetriebe anzuerkennen, welche die Voraussetzungen für die Förderungen nach den §§ 10, 19 FAG erfüllt und zur Zurechnung der Leistungskennzahlen beider Theaterbetriebe insgesamt für die variablen FAG-Zuschüsse der Theater Vorpommern GmbH befähigt ist.
Der Gegenstand der Theater Management Vorpommern UG (haftungsbeschränkt) ist insbesondere:
- die Wahrnehmung einer Holding-/Managementfunktion für die Theaterbetriebe der Gesellschafter
- die Übernahme von Querschnittsaufgaben der Theaterbetriebe der Gesellschafter ggf. nach Einzelvereinbarung (z.B. Finanz- und Rechnungswesen, Personalverwaltung, Marketing, Ticketing usw.)
- die Koordination der Spielplangestaltung und die Rahmenplanung für die Theaterbetriebe der Gesellschafter
- der Betrieb ein- und mehrspartiger Theater mit und ohne öffentlicher Förderung
- die Aufführung von Bühnenwerken aller Gattungen im Musik-, Tanz- und Sprechtheater sowie die Darbietung von Konzerten
- die Beteiligung an Gesellschaften im Kulturbereich.
Als zukünftige konkrete Aufgaben sollen durch die neu gegründete Gesellschaft für die beiden Theaterbetriebe übernommen werden:
Gemeinsame Inszenierungen im Kindertheaterbereich
Eine Zusammenarbeit im Bereich des Kindertheaters bietet sich insbesondere wegen der Theaterakademie Vorpommern an. Hier versammeln sich junge Schauspieler und angehende Schauspieler, also junge Menschen, welche sich noch in der Ausbildung befinden. Dadurch ist sicher gestellt, dass auf Grund des jungen Alters der Schauspiel-Eleven sämtliche im Kindertheater verordneten Rollen besetzt werden können. In Zusammenarbeit mit dem etablierten Schauspielensemble des Theaters Vorpommern können so erhebliche Synergieeffekte zur Bedienung des gesamten Kindertheater-Repertoirs genutzt werden.
Beide Theaterbetriebe gehen davon aus, dass auf Grund der zukünftigen Zusammenarbeit gerade auch im Kindertheaterbereich eine erhebliche Anzahl neuer Zuschauer erreicht werden können, wenn die Zusammenarbeit gerade auch für Weihnachtsmärchen bis hin zu Weihnachtsrevuen ausgebaut wird.
Die Zusammenarbeit im Bereich des Kindertheaters soll nur der erste Schritt sein. Nach erfolgreicher Etablierung dieser Zusammenarbeit kann natürlich auch eine Zusammenarbeit im sonstigen Schauspielbereich erzielt werden.
Sommerbespielungen
Die Theater Vorpommern GmbH hat seit mehreren Jahren große Sommerbespielungen angeboten. Im Jahr 2010 mussten diese Produktionen jedoch wegen wirtschaftlichen Problemen abgesagt werden. Es wurde stattdessen auf konzertante Aufführungen des Orchesters des Theaters Vorpommern zurückgegriffen (Carmina Burana/Symphonic Pink Floyd). Daneben wurde im Bereich des Theaters Vorpommern noch in der Klosterruine Eldena Kindertheater aufgeführt.
Die bereits jahrelang erfolgreiche Konzeption einer Sommerbespielung durch die Vorpommersche Landesbühne Anklam GmbH könnte auch zu einer Wiederbelebung der großen Sommerproduktionen an den Standorten Greifswald und Stralsund führen. Darüber hinaus könnte durch die Vorpommersche Landesbühne Anklam GmbH, aber auch der Standort Putbus (aber auch andere Standorte der Insel Rügen) verstärkt im Bereich der Sommerbespielung bespielt werden.
Gerade durch die Gründung der gemeinsamen Gesellschaft besteht die Möglichkeit, diese angedachten gemeinsamen Produktionen im räumlichen Gesamtbereich der beiden Theaterbetriebe aufzubauen. Gerade in diesem Bereich könnte durch die Anerkennung der Zuschauerzahlen der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH zu denen der Theater Vorpommern GmbH Möglichkeiten eröffnet werden, dass eben durch die gemeinsame Gesellschaft der Bereich der Sommerbespielungen im Raum zwischen Usedom und Rügen und in den beiden sich neugründenden Großkreisen „Südvorpommern“ und „Nordvorpommern/Rügen“ abgesichert wird. Hierbei wird überlegt, einen Teil dieser zusätzlichen und auf der Berücksichtigung der Zuschauerzahlen der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH basierenden FAG-Mittel eben in der neuen Gesellschaft zu belassen und für den Aufbau einer solchen effektiven Sommerbespielung in einem größeren Verbreitungsbereich zu verwenden. Hierdurch beabsichtigen die Partner auch die Generierung weiterer Zuschauerzahlen, insbesondere auch aus den Bereichen der Urlauber.
Bespielung des Standortes Putbus
Der Spielort Putbus muss künftig durch die Theater Vorpommern GmbH vermehrt mit Eigenproduktionen bedient werden. Hierbei könnte eine Unterstützung durch das Ensemble der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH erfolgen. In Hinblick auf die Theaterakademie Vorpommern kann aber auch weitergehend darüber nachgedacht werden, ein eigenes kleines Ensemble am Standort Putbus mit Hilfen der Theatereleven zu installieren, welche dann wiederum unmittelbar vor Ort ein Theaterangebot produzieren und anbieten können. Auch hierdurch können aufgrund der dann gegebenen Flexibilität mehr Zuschauer generiert werden.
Marketing
Die zuvor unter den Punkten 1 bis 3 vorgestellte Zusammenarbeit im künstlerischen Bereich zielt bei der beabsichtigten Mehrung der Zuschauer insbesondere auch auf Urlauber im Bereich Usedom und Rügen ab. Damit diese bestimmte Zuschauerklientel auch erreicht wird, ist es notwendig, dass gemeinsame Marketingstrategien entwickelt und die daraus resultierenden Marketingmaßnahmen gemeinsam umgesetzt werden.
Diese den jeweiligen Theaterbereich der beiden Theaterbetriebe überschreitende räumliche Zuordnung des Marketings kann durch die gemeinsame Gesellschaft bedient werden.
Fuhrpark
Neben einer Zusammenarbeit im künstlerischen Bereich ist aber auch eine Zusammenarbeit im technischen Bereich notwendig und angedacht. Hierbei werden Überlegungen angestellt, wie ein gemeinsamer Fuhrpark der beiden Theaterbetriebe entweder aufgebaut oder aber die beiden bestehenden Fuhrparke durch die beiden Theaterbetriebe gemeinsam genutzt werden kann. Auch hier kann die gemeinsame Gesellschaft Aufgaben wahrnehmen, welche derzeit noch durch die beiden Theaterbetriebe jeweils selbstständig für sich durchgeführt werden müssen.
Werkstätten
Die Überlegungen zum Fuhrpark lassen sich auch auf den gesamten Bereich der Werkstätten übertragen. Die Werkstätten der Theater Vorpommern GmbH befinden sich zentral in Greifswald. Dies hat den Vorteil, dass aus dieser geographischen Zentrallage sowohl Werkstattleistungen in den Bereichen Stralsund und Putbus als auch im Bereich Anklam erbracht und damit beide bestehende Theaterbetriebe bedient werden können.
Die Vertragspartner haben vereinbart, dass innerhalb der ersten drei Monate nach Beurkundung sowohl der eigentliche Gesellschaftszweck und die für eine Zusammenarbeit erforderlichen Maßnahmen konkretisiert werden als auch darüber hinaus eine eventuell notwendig werdende Anpassung bzw. Veränderung des Gesellschaftsvertrages erfolgen soll. Es ist daher notwendig, dass innerhalb einer Frist von 3 Monaten eine inhaltliche Bestimmung der Tätigkeit innerhalb der gemeinsam zu gründenden Gesellschaften erfolgen muss und dem entsprechend eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages vorzulegen ist. Hierbei sind auch Fragen eines Minderheitenschutzes, der Leitungsstrukturen innerhalb der neuen Gesellschaft, aber auch die Frage der Binnenverteilung der zu erwartenden Mehr-Zuschüsse auf Grund der Berücksichtigung der variablen Parameter (z.B. Zuschauerzahlen) des Theaters Anklam zu klären. Für den Fall, dass eine solche einvernehmliche Regelung innerhalb der Frist von 3 Monaten nicht erfolgen kann bzw. durch die zuständigen Ministerien das Gesellschaftsmodell für die Förderung nach §§10,19 FAG nicht anerkannt wird, gehen die Vertragspartner davon aus, dass sich das Gesellschaftsziel der zu gründenden Theatermanagement Vorpommern UG (haftungsbeschränkt) nicht erfüllt hat und daher die Gesellschaft zu liquidieren ist.
