Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/470
Grunddaten
- Betreff:
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Vereinbarung über Organisation und Ausgestaltung des Jobcenters Greifswald als ge-meinsame Einrichtung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Agentur für Arbeit Stralsund nach § 44 b Absatz 2 SGB II i.V.m. § 2 Abs. 2 AG SGB II M-V SGB II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.03.2011
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Geplant
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x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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09.03.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.03.2011
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt zur Kenntnis, dass die Wahrnehmung der SGB II Aufgaben durch die Arbeitsgemeinschaft Greifswald zum 31.12.2010 endete und Kraft Gesetz ab 01.01.2011 durch eine gemeinsame Einrichtung mit der Agentur für Arbeit Stralsund (Jobcenter Greifswald) erfolgt.
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald genehmigt die gründungsbegleitende Vereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Stralsund und der Universitäts- Hansestadt Greifswald zur näheren Ausgestaltung und Organisation ihrer Zusammenarbeit in der gemeinsamen Einrichtung, dem Jobcenter Greifswald (öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß §§ 53 ff. SGB X).
Sachdarstellung
Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) vom 21.07.2010, mit dem zur Ausführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Mischverwaltung sowie gleichzeitig die Option im Grundgesetz verankert werden, ist am 27.07.2010 in Kraft getreten.
Die bisherigen ARGEn werden aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung zum 01.01.2011 in das Regelmodell der gemeinsamen Einrichtung überführt. Die gemeinsame Einrichtung führt die Bezeichnung „Jobcenter“ (§ 44b SGB II).
Die gemeinsame Einrichtung führt die Bezeichnung „Jobcenter Greifswald“ (§6d SGB II) und hat ihren Sitz Am Gorzberg Haus 10, 17489, Greifswald (§ 44 b Abs. 2 SGB II).
Wesentliche Punkte hinsichtlich der neuen Jobcenter, wie z. B. die Befugnisse der Trägerversammlung, des Geschäftsführers oder die Zuweisung des Personals hat der Gesetzgeber in der neuen Fassung des SGB II gesetzlich geregelt. Der Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten ist mit § 46 Abs. 3 SGB II - Neue Fassung – dergestalt festgelegt, dass der Bund 87,4 % und die Kommunen 12,6 % der Kosten tragen.
Innerhalb der gesetzlich fixierten Eckpunkte bestimmen jedoch die Träger nach § 44b Abs.2 SGB II die nähere Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung und Organisation des Jobcenters durch Vereinbarung selbst. Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf als wichtige Angelegenheit der Beschlussfassung der jeweiligen Vertretungskörperschaft des kommunalen Trägers (§ 2 Absatz 3 Satz 1 AG-SGB II). Der Entwurf einer solchen Grundlagenvereinbarung wurde mit der Agentur für Arbeit Stralsund erstellt und ist als Anlage beigefügt. Er orientiert sich an dem früheren öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit Stralsund und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Die gemeinsame Einrichtung hat gemäß § 44c SGB II eine Trägerversammlung. Die Trägerversammlung setzt sich nach der gründungsbegleitenden Vereinbarung aus je zwei stimmberechtigten Vertretern der Vertragspartner zusammen.
Mit der Bildung des neuen Landkreises wird der Vertrag auf diesen überführt werden. Der neue Landkreis wird dann zu entscheiden haben, ob er im gesamten Kreisgebiet eine gemeinsame Einrichtung einführt oder optiert.
Anlagen:
Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (gründungsbegleitenden Vereinbarung) nach § 44b Absatz 2 SGB II (§ 2 Absatz 2 AG-SGB II M-V) zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Agentur für Arbeit Stralsund.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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41,1 kB
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