Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/478
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulträgerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.03.2011
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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09.03.2011
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Geplant
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x(bis 2011-07-04) Zeitweiliger Ausschuss zur Durchführung der Kreisgebietsreform
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Beratung
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11.03.2011
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beschlussfassung
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08.06.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, umgehend Verhandlungen mit dem Innenministerium und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie den Landkreisen Ostvorpommern und Uecker-Randow sowie Demmin mit dem Ziel aufzunehmen, sicherzustellen, dass die Schulträgerschaft für die Gymnasien und die Integrierte Gesamtschule "Erwin Fischer" weiter bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verbleibt und eine Aufgabenrückübertragung nach dem künftigen § 165 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern durch den künftigen Landkreis auf die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu vereinbaren.
Sachdarstellung
Anlässlich der Kreisgebietsreform droht die Schulträgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Gymnasien und die Integrierte Gesamtschule "Erwin Fischer" gegen den Wunsch der Lehrer, Eltern und Schüler auf den neuen Landkreis überzugehen. Da eine Rückholung der Schulträgerschaft nach dem 04. September des Jahres wenig erfolgsversprechend ist, und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zudem eine Antragstellung bis zum 31. März 2011 vorgibt, muss der Oberbürgermeister nun zügig eine Lösung auf dem Verhandlungswege mit den Landkreisen Uecker-Randow und Ostvorpommern sowie Demmin und im Einvernehmen mit dem Ministerien herbeiführen.
Dabei sind die finanzielle Kompensation seitens des neuen Landkreises zugunsten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – insbesondere aufgrund der seinerseits ersparten Aufwendungen - ebenso zu verhandeln wie die personalrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Schulhausmeister und -sekretärinnen.
