Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/474

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister

I.

den Gremien der Bürgerschaft eine überarbeitete Sportförderrichtlinie für den Fall des Verlustes der Kreisfreiheit bis zur Herbstsitzung vorzulegen;

hierfür wird er insbesondere beauftragt,

  1. zunächst dem Sportausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die regelmäßigen Fördermodelle von kreisangehörigen Gemeinden in den beiden benachbarten Landkreisen Ostvorpommern und Uecker-Randow vorzustellen und diese den bisherigen hiesigen Fördermaximen gegenüber zu stellen,
  2. hieraus neue (oder auch „alte“ fortbestehende) Förderprämissen für eine künftige überarbeitete Sportförderrichtlinie unter Beteiligung der Gremien der Bürgerschaft und insbesondere des Sportbundes zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen,             
     


  1. für eine mögliche Direktförderung von Vereinen hierfür praktikable Vorgehensweisen der praktischen Umsetzung zu erarbeiten sowie Prämissen der Verteilung solcher Gelder auf die einzelnen Vereine zu entwickeln und den Sportbund Greifswald an diesen Prozessen zu beteiligen,
  2. nach der Beschlussfassung aus Ziffer 2. und der Erarbeitung nach Ziffer 3. hieraus eine Sportförderrichtlinie unter Beteiligung der Gremien der Bürgerschaft und insbesondere des Sportbundes zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen,
  3. die Pachtrückerstattungen an Vereine, die kommunale Sportstätten angepachtet haben, als Mindeststandard einer neuen Sportförderrichtlinie zu erhalten,
  4. bei finanzieller Unsicherheit künftiger Haushalte eine Direktförderung der Sportvereine unter dem Vorbehalt des Haushaltes als zumindest möglich mit den erforderlichen Maßgaben aus Ziffer 3. aufzunehmen;

 

II.

den Gremien der Bürgerschaft Möglichkeiten eines Ausgleichsmechanismus gegebenenfalls künftig unterschiedlicher Gebühren für die Sportstättennutzung des Landkreises Südvorpommern und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzustellen und gegebenenfalls in der Sportförderrichtlinie nach Ziffer I. zu berücksichtigen;

 

III.

gemeinsam mit den Greifswalder Sportvereinen und dem Stadtsportbund Greifswald die gegebenenfalls für das Aufgehen des Stadtsportbundes Greifswald im neuen Regional-/ Kreissportbund Südvorpommern erforderliche Neuorganisation eines gemeinsamen Sprachrohrs/Dachverbandes der Greifswalder Sportvereine auf Stadtebene zu erörtern und – soweit dies für die künftige städtische Förderung erforderlich scheint – die Berücksichtigung hierfür erforderlicher Maßgaben bei der Schaffung einer solchen gemeinsamen Struktur des Greifswalder Sports zu bemühen.

 

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Sachdarstellung

Die Sportförderung ist für die Arbeit des Vereinssportlebens in Greifswald eine wichtige Komponente. Mit der Kreisgebietsreform werden sich erhebliche Veränderungen auch für den Sport ergeben. Dies gilt im Bereich der Sportförderung in Greifswald v.a. für den Wegfall des bisherigen Ansprechpartners der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bei der Verteilung der finanziellen Mittel auf die Sportvereine, sofern der Stadtsportbund Greifswald in eine neue größere Struktur übergehen sollte.

Da die Vereine möglichst zeitnah eine Planungsgrundlage und damit eine Perspektive über die künftigen Rahmenbedingungen in Greifswald benötigen, sollen die Grundzüge der künftigen Sportförderung möglichst zeitnah bestimmt werden. Hiernach soll unverzüglich der Erarbeitung einer neuen Sportförderrichtlinie erfolgen, um bis zu den Haushaltsberatungen für 2010 nach Möglichkeit eine neue Grundlage zu haben.

Die Pachtenrückerstattung für Vereine, die kommunale Sportstätten übernommen haben, soll hierbei unberührt bleiben. Dies ist ein Gebot der Fairness gegenüber den betroffenen Vereinen. Zugleich gebietet dies die Verlässlichkeit kommunaler Politik. Die Vereine haben bei ihren Entscheidungen für eine solche Übernahme von Sportstätten mit dieser Rückerstattung kalkuliert und auf dieser Grundlage ihre Entscheidungen getroffen.

Nach Möglichkeit soll auch eine Direktförderung der Sportvereine erhalten bleiben. Hierfür muss jedoch bestimmt werden, nach welchen Grundsätzen Haushaltsmittel auf die Vereine verteilt werden sollen und v.a. durch wen, wenn der Stadtsportbund Greifswald als bedeutsame Stütze der derzeitigen Sportförderung entfällt.

Zudem werden künftig in Greifswald Sporthallen in kommunaler Trägerschaft neben solchen des Kreises existieren. Damit können Sportvereine für ähnliche Hallen und gleiche Übungszeiten unterschiedlichen Gebührenregimen unterfallen. Mögliche Kompensationsmechanismen hierfür sollen geprüft und ggfls. in die neue Sportförderrichtlinie eingearbeitet werden.

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.03.2011 - Ausschuss für Sport

Erweitern

14.03.2011 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

28.03.2011 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig