Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/491
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung des Beauftragten für den neuen Landkreis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.03.2011
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Sachdarstellung
Gemäß § 31 Abs. 1 LNOG bestellt das Innenministerium bis spätestens drei Monate vor Bildung der neuen Landkreise einen Beauftragten nach § 123 in Verbindung mit § 83 der Kommunalverfassung. Der Beauftragte nimmt in der Zeit zwischen der Bildung des Landkreises und dem Amtsantritt des Landrates die Aufgaben und Befugnisse des Landrates wahr, soweit deren Erledigung nicht bis zum Amtsantritt des Landrates aufgeschoben werden kann.
Die Landkreise können nach § 31 Abs. 2 LNOG gemeinsam bis spätestens vier Monate vor Bildung der neuen Landkreise für den nach § 10 zu ihrem Rechtsnachfolger bestimmten Landkreis einen ihrer Beamten oder Arbeitnehmer als Beauftragten vorschlagen. Dabei sind die einzukreisenden Städte zu beteiligen. Der Kooperationsstab des künftigen Landkreises Südvorpommern hat auf seiner Sitzung vom 03.02.2011 beschlossen, Herrn Volker Böhning als Beauftragten gemäß § 31 Abs. 1 LNOG vorzuschlagen.
