Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/491

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die Bestellung von Herrn Dr. Volker Böhning zum Beauftragten gemäß § 31 Abs. 2 LNOG für den  Landkreis mit der vorläufigen Bezeichnung Südvorpommern zur Kenntnis.

 

 

 

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Sachdarstellung

Gemäß § 31 Abs. 1 LNOG bestellt das Innenministerium bis spätestens drei Monate vor Bildung der neuen Landkreise einen Beauftragten nach § 123 in Verbindung mit § 83 der Kommunalverfassung. Der Beauftragte nimmt in der Zeit zwischen der Bildung des Landkreises und dem Amtsantritt des Landrates die Aufgaben und Befugnisse des Landrates wahr, soweit deren Erledigung nicht bis zum Amtsantritt des Landrates aufgeschoben werden kann.

 

Die Landkreise können nach § 31 Abs. 2 LNOG gemeinsam bis spätestens vier Monate vor Bildung der neuen Landkreise für den nach § 10 zu ihrem Rechtsnachfolger bestimmten Landkreis einen ihrer Beamten oder Arbeitnehmer als Beauftragten vorschlagen. Dabei sind die einzukreisenden Städte zu beteiligen. Der Kooperationsstab des künftigen Landkreises Südvorpommern hat auf seiner Sitzung vom 03.02.2011 beschlossen, Herrn Volker Böhning als Beauftragten gemäß § 31 Abs. 1 LNOG vorzuschlagen.

 

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Beschlüsse

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28.03.2011 - Bürgerschaft (BS)