Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/492
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung zur vorläufigen Gleichstellungsbeauftragten des neuen Landkreises
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.03.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß § 104 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 40 Satz 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz-LNOG M-V) die Bestellung von Frau Rita Dornbrack zur vorläufigen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises mit der vorläufigen Bezeichnung Südvorpommern.
Sachdarstellung
Gemäß § 40 LNOG bestimmen die Landkreise und kreisfreien Städte, deren Gebiet ganz oder in Teilen zum Gebiet des neuen Landkreises gehört, bis spätestens vier Monate vor Bildung der neuen Landkreise einvernehmlich eine der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise zur vorläufigen Gleichstellungsbeauftragten für den neuen Landkreis. Mit der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten für den neuen Landkreis, die bis spätestens 31. Dezember 2011 zu erfolgen hat, endet die Bestellung der vorläufigen Gleichstellungsbeauftragten.
Der Kooperationsstab des künftigen Landkreises Südvorpommern hat auf seiner Sitzung vom 14.03.2011 beschlossen, Frau Rita Dornbrack als vorläufige Gleichstellungsbeauftragten für den neuen Landkreis gemäß § 40 LNOG vorzuschlagen.
