Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/520

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß § 2 Abs. 3 LNOG M-V als Namensvorschlag für den künftigen Landkreis mit der vorläufigen Bezeichnung Südvorpommern die folgende Bezeichnung:

 

Vorpommern-Greifswald

 

Der Namensvorschlag ist dem Innenministerium M-V unverzüglich anzuzeigen.

 

 


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Sachdarstellung

Gemäß § 2 Abs. 2 LNOG M-V werden die Namen der zu bildenden Landkreise durch gemeinsam mit den Wahlen der Kreistage und Landräte stattfindende Bürgerentscheide festgelegt. Jeder bisherige Landkreis und jede einzukreisende Stadt, deren Gebiet ganz oder in Teilen zum Gebiet eines neuen Landkreises gehören wird, können dazu gemäß § 2 Abs. 3 LNOG M-V je einen Vorschlag zum Namen des neu zu bildenden Landkreises machen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

13.05.2011 - x(bis 2011-07-04) Zeitweiliger Ausschuss zur Durchführung der Kreisgebietsreform

Erweitern

16.05.2011 - Bürgerschaft (BS) - Variantenabstimmung