Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/527

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße“ und gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung in der gültigen Fassung vom 27.04.2009 (SABS) für die Abrechnung der Kosten die Abschnittsbildung (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan) und die Klassifizierung:

 

  1. Die „Heinrich-Heine-Straße“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan der Ausbaumaßnahme mit Abschnittsbildung in dem Bereich von der Einmündung „Schillerstraße“ bis zur Kreuzung „Verlängerte Scharnhorststraße“ ausgebaut werden.
     
  2. Die Abrechnung soll anhand der nach § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 4 Abs. 1 SABS zu beschließenden Abschnittsbildung in drei Abrechnungsabschnitten wie folgt erfolgen:

 

  1. Abrechnungsabschnitt:
    von der Einmündung „Schillerstraße“ bis zur Einmündung „Fritz-Reuter-Straße“
    Fahrbahn mit einseitigem Gehweg

 

  1. Abrechnungsabschnitt:
    von der Einmündung „Fritz-Reuter-Straße“ bis zur Einmündung „Georg-Büchner-Straße“ Verkehrsfläche als Mischverkehrsfläche

 

  1. Abrechnungsabschnitt:
    ab Einmündung „Georg-Büchner-Straße“ bis zur Kreuzung „Verlängerte Scharnhorststraße“ Fahrbahn mit beidseitigem Gehweg

 

3.  Die „Heinrich-Heine-Straße“ wird in ihrer gesamten Länge zur Anliegerstraße klassifiziert.  
     Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS
     anteilige  Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen.

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

1.60000 352 …

Straßenausbaubeiträge Heinrich-Heine-Straße

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

420.000,00 €

 

 

 

 

2

157.000,00 €

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Sachdarstellung

Der Zustand der „Heinrich-Heine-Straße“ ist desolat und weist keinen regelgerechten Straßenaufbau auf. Weiterhin ist der zur Verfügung stehende Verkehrsraum ungenügend für die einzelnen Verkehrsteilnehmer geordnet.

Deshalb soll die „Heinrich-Heine-Straße“ in drei Abrechnungsabschnitten ausgebaut werden, die in zwei Bauabschnitten hergestellt werden.

 

Nach § 8 Abs. 1 KAG M-V i.V.m. § 1 der SABS sind zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und den Umbau der notwendigen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Straßenbaubeiträge zu erheben.

 

Für die Abrechnung der umlagefähigen Kosten sollen gem. § 7 Abs. 4 KAG M-V und § 7 der SABS von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern Vorausleistungen in Höhe von 80 v.H. des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages erhoben werden.

Die Vorausleistungen werden mit der endgültigen Beitragsschuld verrechnet.

 

Die gem. § 8 Abs. 1 KAG M-V und § 1 SABS erforderliche Information der anliegenden Eigentümer erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Mitteilung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtsplan der Ausbaumaßnahme mit Abschnittsbildung

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.05.2011 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - mit Änderungen

Erweitern

06.06.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

07.06.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

Erweitern

20.06.2011 - Hauptausschuss (HA)