Informationsvorlage - 05/543
Grunddaten
- Betreff:
-
Übergabe der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen „S. Marschak“ und „F. Wolf“ in freie Trägerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)
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Beratung
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25.05.2011
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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26.05.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend
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Beschlussfassung
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19.09.2011
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Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 28.03.2011 die Fortschreibung der Kindertagesstättenkonzeption beschlossen. Gleichzeitig wurde festgelegt, die Übertragung der o.a. Einrichtungen in freie Trägerschaft vorzubereiten.
Gegenwärtig wird verwaltungsintern an der Umsetzung o.g. Beschlusses insbesondere dem Personalübergang, sowohl des pädagogischen als auch des Personals im Bereich Reinigung und Hausmeister, betreffend gearbeitet. Diesbezüglich wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Haupt- und Personalamtes, der Rechtsabteilung und des Amtes für Jugend, Soziales und Familie gebildet.
Die anschließend unter Punkt 1 und Punkt 2 angeführten Sachverhalte spiegeln den gegenwärtigen Verhandlungsstand im Rahmen der Übertragung in freie Trägerschaft wieder.
Zu 1.
Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Greifswald e. V. (DKSB) stellte am 09.09.2010 den Antrag auf Übernahme der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtung „Friedrich Wolf“.
Der DKSB unterbreitet im Gebäude der Kita bereits seit Mitte der 90er Jahre verschiedene Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Er hat sich durch seine Fachkompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb und außerhalb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Anerkennung und Achtung erworben.
Mit der Übernahme möchte der Träger sein Angebot nach dem Prinzip „Hilfen aus einer Hand“ verbessern.
Das Amt für Jugend, Soziales und Familie sieht die Übertragung an den DKSB sehr positiv, da eine Reihe von Synergieeffekten erwartet werden.
In den Überleitungsverhandlungen zwischen der Verwaltung und dem DKSB hat man sich bis dato auf folgende Eckpunkte verständigt:
- Die Übertragung erfolgt zum frühest möglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.01.2012.
- Das Grundstück und das Gebäude werden zu einem geminderten Erbbauzins von 2,5 % jährlich übertragen. Der DKSB übernimmt die Kosten für ein entsprechendes Wertgutachten.
- Ein gesonderter Verkaufsbeschluss zur Grundstücksübertragung ist erforderlich.
- Die beweglichen Ausrüstungsgegenstände sollen entsprechend Restbuchwert (Stand 01.01.2011: 571,30 €) an den Träger veräußert werden.
- Das in der Einrichtung tätige Erzieherpersonal wird im Rahmen des § 613a BGB auf den Träger übertragen. Zusätzlich soll ein Überleitungsvertrag zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem DKSB mit einer sechsjährigen Veränderungssperre der Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis geschlossen werden.
- Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des DKSB erfolgt die Rückübertragung des Gebäudes, des Grundstücks und des Personals an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
- Der freie Träger führt das bisher bewährte pädagogische Konzept der Freinet-Pädagogik fort.
- Die Eltern werden über den Trägerwechsel und das weitere Verfahren unverzüglich informiert.
Zu 2.
Das Institut „Leben und Lernen“ e.V. (ILL) hat einen Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungseinrichtung „S. Marschak“ gestellt. Das ILL plant einen Ersatzneubau für 121 Plätze (85 KG und 36 KK) am Standort der jetzigen Kita „S. Marschak“ zeitnah errichten.
Der Träger betreibt in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zwei Horte und eine Kinderbetreuungseinrichtung. Dabei hat sich das ILL als professioneller verlässlicher Partner erwiesen. Insofern wird die Übernahme einer weiteren Einrichtung aus fachlicher Sicht durch das Amt für Jugend, Soziales und Familie unterstützt.
Der gegenwärtige Reparaturrückstau am Gebäude der Kinderbetreuungseinrichtung
„S. Marschak“ beträgt ca. 840.000 €.
Der freie Träger wird am Standort einen Ersatzneubau errichten. Der Kita-Ersatzneubau hat einen Finanzierungsbedarf von ca. 1.650.000 €. Das ILL baut ohne öffentliche Fördermittel mit einem Eigenanteil in Höhe von 500.000 €. Die Differenz wird über eine Bank (KfW-Mittel: Programm: Sozial investieren) ausfinanziert.
Zudem hat der Träger erklärt, dass die frei gezogene „Alt-Kita“ im Nachhinein auf eigene Kosten (ca. 90.000 €) zurückgebaut wird.
In den Überleitungsverhandlungen zwischen der Verwaltung und dem ILL wurde bis dato über folgende Eckpunkte Einigung erzielt:
- Die Übertragung erfolgt zum frühest möglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.01.2012. Während der Bauphase des Ersatzneubaus wird die Betreuung der Kinder im Gebäude der derzeitigen Einrichtung fortgeführt.
- Das Gebäude und das Grundstück werden mittels Erbbaurecht dem Träger übereignet.
- Das Grundstück wird zu einem geminderten Erbbauzins von 2,5 % jährlich übertragen. Das ILL übernimmt die Kosten für ein entsprechendes Wertgutachten.
- Ein gesonderter Verkaufsbeschluss zur Grundstücksübertragung ist erforderlich.
- Die beweglichen Ausrüstungsgegenstände sollen entsprechend Restbuchwert (Stand 01.01.2011: 5.421,31 €) an den Träger veräußert werden.
- Das in der Einrichtung tätige Erzieherpersonal wird im Rahmen des § 613a BGB auf den Träger übertragen. Zusätzlich soll ein Überleitungsvertrag zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem ILL mit einer sechsjährigen Veränderungssperre der Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis geschlossen werden.
- Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des ILL erfolgt die Rückabwicklung des Grundstücks und des Personals an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
- Der zukünftige Träger führt das bisher bewährte pädagogische Konzept der Reggio-Pädagogik fort.
- Im Rahmen des Übergangs wird gewährleistet, dass die vorhandenen Gruppenstrukturen aufrecht erhalten werden, um Beziehungsabbrüche zu vermeiden.
- Die Eltern werden über den Trägerwechsel und das weitere Verfahren unverzüglich informiert.
- Im Zeitraum der Übernahme bis zur Eröffnung des Ersatzneubaus sind die Kapazitäten entsprechend der Vereinbarung schrittweise an 121 Plätze anzunähern.
- Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald übernimmt die Ablösebeiträge für die ZMV in Höhe von ca. 330.000 €.
(Das ILL kann keine Teilbetriebsstättenmitgliedschaft in der ZMV begründen. Hintergrund ist die Gleichbehandlung der im Institut Lernen und Leben e.V. tätigen 550 Mitarbeiter/innen aus der Sicht der Gesamtverantwortung für die bestehenden Arbeitsverhältnisse. In diesem Kontext ist festzustellen, dass alle Einrichtungen des Trägers auf der Grundlage der Satzung des ILL einen Betrieb darstellen und es damit rechtlich nicht möglich ist, die zu übernehmende Einrichtung als Eigenbetrieb des ILL in Hinblick auf die ZMV darzustellen.)
