Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/570
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung des Vertrages mit der BauBeCon GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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06.06.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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07.06.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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04.07.2011
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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26.09.2011
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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10.10.2011
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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07.11.2011
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister der Universitäts-. und Hansestadt Greifswald wird beauftragt:
- Verhandlungen mit der Baubecon mit dem Ziel aufzunehmen, den Treuhandvertrag zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 08. November 1991 und dem Sanierungsträger BauBeCon GmbH (ehemals Neue Heimat Niedersachsen) sowie sämtlicher damit verbundener Änderungsverträge im gegenseitigen Einvernehmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 31. Dezember 2011, unter Beachtung der finanziellen Ansprüche seitens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu lösen.
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Für den Fall, dass eine einvernehmliche Auflösung des Treuhandvertrages zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 08. November 1991 mit dem Sanierungsträger BauBeCon GmbH (ehemals Neue Heimat Niedersachsen) sowie sämtlicher damit verbundene Änderungsverträge gemäß Ziffer 1 nicht bis zum 30. September 2011 erreicht werden sollte, wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 08. November 1991 mit dem Sanierungsträger BauBeCon GmbH (ehemals Neue Heimat Niedersachsen) mit einer Auslauffrist zum 31.12.2011 zu prüfen.
- Für die weitere Durchführung der Städtebauförderung die nachfolgenden Varianten auf ihre zeitlichen, personellen, finanziellen, arbeitstechnischen und sonstigen Konsequenzen zu prüfen:
a) Ausschreibung und Vergabe an einen neuen Sanierungsträger
b) Übernahme der Aufgabe durch die Stadtverwaltung
c) Bildung einer neuen Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH mit mindestens mehrheitlicher Beteiligung der Stadt.
Die Ergebnisse zu den vorgenannten Punkten sollen in der Finanzausschusssitzung am 10. Oktober 2011 vorgestellt werden und die Bürgerschaft über das weitere Vorgehen in der Sitzung am 07. November 2011 beschließen.
