Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/573
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag: Zulässigkeit des Einsatzes von FSJ und Bundesfreiwilligendienst in Greifswalder Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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04.07.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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22.08.2011
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beschlussfassung
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18.10.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister und bittet zu prüfen,
- ob an Greifswalder Schulen Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes eingesetzt werden könnten,
- welche Tätigkeiten diese in den Schulen verrichten dürften,
- ob und in welcher Weise das Staatliche Schulamt bei deren Einsatz einbezogen werden müsste,
- ob ein solcher Einsatz seitens der deutschen Hochschulen als Praktika o.ä. bei nachfolgenden pädagogischen oder sozialpädagogischen Studiengängen in der Regel anerkannt wird und
- welche Aufwendungen hierfür je eingerichtete Stelle für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald entstehen würden.
Die Prüfergebnisse sind der Bürgerschaft über den Fachausschuss im Oktober vorzulegen.
Sachdarstellung
Greifswalder Schulen in freier Trägerschaft zeigen, dass es durchaus Interesse an einer Tätigkeit im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres an Greifswalder Schulen gibt.
Die Vorlage möchte eine Prüfung auslösen, die die grundsätzliche Zulässigkeit des Einsatzes von Teilnehmer des Freiwilligen Jahres und des neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienstes an staatlichen Schulen feststellt. Zudem soll, im Falle einer grundsätzlichen Zulässigkeit, ermittelt werden, welche einzelnen Tätigkeiten durch diese Dienste verrichtet werden dürfen (sowohl aus der Sicht der Regelungen für diese Dienste als auch aus versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten etc.).
Denkbar wären Einsatzbereiche in den Freizeitangeboten der Ganztagsschulen, möglicherweise aber auch in pädagogischen Begleitbereichen. Vor diesem Hintergrund soll zusätzlich die mögliche Beteiligungsnotwendigkeit des Staatlichen Schulamtes hinterfragt werden.
Zudem dürften solche Praktika an Interesse gewinnen, wenn diese bspw. für spätere Lehramts- oder Sozialarbeits-/Sozialpädagogigstudien bereits anrechenbar wären. Aufgrund des Einsatzes von FSJlern an Schulen in freier Trägerschaft dürfte auch dies aufklärbar sein.
Zu guter letzt wäre festzustellen, welche Haushaltsmittel hierfür gegebenenfalls zusätzlich einzuplanen wären.
Erst nach dieser Prüfung kann in der Bürgerschaft entschieden werden, ob dies überhaupt gewünscht wird.
