Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/574
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses für Jugend
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beratung
|
|
|
04.07.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
22.08.2011
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, nach dem Verlust der Kreisfreiheit einen zeitweiligen Ausschuss für Jugend in der bisherigen Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses einzurichten, um die Fachkompetenz der Ausschussmitglieder in den Überleitungsprozess der Kreis-gebietsreform mit einzubringen zu können.
Auch die Vertreter der Institutionen mit beratender Stimme des ehemaligen JHA sollten diesen Überleitungsprozess mit begleiten.
Die ordentlichen Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses erhalten Sitzungsgeld nach Hauptsatzung § 17 Abs. 3 bis 5.
Das Bestehen dieses zeitweiligen Ausschusses ist bis zum 31.12.2011 befristet.
Sachdarstellung
Mit dem Verlust der Kreisfreiheit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden Leistungen nach dem SGB VIII maßgeblich vom zukünftigen Landkreis als dann zuständigem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend des vom Landkreis festgestellten Bedarfs finanziert.
Um das Leistungsangebot insbesondere im Bereich der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf dem bisher erreichten Niveau aufrecht zu erhalten, soll der zeitweilige Ausschuss für Jugend entsprechend der in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorhandenen Bedarfe, die im Bereich der Kommune wirkenden freien Träger bei der Einwerbung der notwendigen finanziellen Mittel gegenüber dem Landkreis unterstützen.
Darüber hinaus berät der zeitweilige Ausschuss über alle Beschlussvorlagen der Bürgerschaft zu Angelegenheiten, welche aus dem Bereich der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verbleiben wie z.B.
- Häuser der Jugend
- Kita-Planung
- Kommunale Kindertagesstätten
- Spielplatzplanung und -gestaltung
- Entwicklung zu einer kinder- und familienfreundlichen Kommune
