Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/617

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister

 

  1. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches für die „Offiziersbautensiedlung Greifswald-Ladebow gemäß Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern vorliegen, sowie nach § 5 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz M-V erforderliche Anhörung vorzunehmen und
  2. bei Vorliegen der Ziff. 1 benannten Voraussetzungen und nach Anhörung der Denkmalschutzbehörde das Verfahren zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens einzuleiten.

 

 

 

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Sachdarstellung

Die ehemalige Flugplatzsiedlung besteht aus baulichen Anlagen, die gemäß Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern einen Denkmalbereich darstellen.

Gemäß Denkmalschutzgesetz M-V ist ein Denkmalbereich im Einvernehmen mit der Gemeinde durch Verordnung, die durch den Oberbürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde erlassen wird, auszuweisen.

 

Begründung zur geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung:

 

Die ehemalige Flugplatzsiedlung Greifswald-Ladebow ist Zeugnis für den seit Anfang des 20. Jahrhunderts entstandenen so genannten Heimatschutz - Baustil. Dieser wurde insbesondere in der Zeit der Weimarer Republik weiter entwickelt. Im Ortsteil Ladebow entstand in der Zeit zwischen 1934 bis 1937 im Zusammenhang mit der Errichtung des Militärflugplatzes eine geschlossene Siedlung, die diesen Baustil in beispielhafter Weise widerspiegelt.

 

Der Ort Ladebow war bis zur Auflösung Zisterzienserklosters Eldena als landwirtschaftliches Gut, danach Universitätsgut bis Anfang der 1930er Jahre geprägt.

 

1248 ist Ladebow, damals Lathebo, ab 1634 Ladeboode, als Landwirtschaftsgut des Klosters Eldena bezeugt, welches nach der Auflösung des Klosters an die Universität Greifswald überging. Bis in die 1930er Jahre hatte die landwirtschaftliche Nutzung Bestand.

 

Ende der 1920er Jahr gab es Bestrebungen, in Ladebow eine Flugzeugindustrie anzusiedeln, welche auch die Errichtung einer Arbeiterwohnsiedlung vorsah. Diese Pläne wurden jedoch nicht umgesetzt.

 

Ab 1932 entstand in Ladebow erst ein Sportflugplatz, der um 1935 in eine militärische Nutzung überging.

Zwischen 1934 bis 1939 entstand die heutige Wohnsiedlung, die durch das Personal des Flugplatzes bewohnt wurde.

 

Zum Verfahren:

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V liegt die Zuständigkeit für wichtige Angelegenheiten der Gemeinde bei der Gemeindevertretung.

Da dem Ortsteil Ladebow aus städtebaulichen und stadthistorischen Gründen besondere Bedeutung beizumessen ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald die Denkmalbereichsverordnung „Greifswald - Ladebow“ bestätigt und das gemeindliche Einvernehmen zur Ausweisung des Denkmalbereiches gemäß § 5 (3) Denkmalschutzgesetz M-V durch besondere Beschlussfassung erteilt.

Vorrangiges Ziel der Verordnung ist der Schutz der vorhandenen wertvollen historischen Bausubstanz, Grünanlagen, Baum- und Heckenbestand, Freiflächen etc. Gleichermaßen ergeben sich daraus höhere Qualitätsansprüche an Sanierungs- und Neubaumaßnahmen sowie an die Straßenraumgestaltung.

 

Der Denkmalwert der Gebäude der Offizierswohnbausiedlung Ladebow wurde Anfang der 1990er Jahre anerkannt. Die Gebäude  sind  als Einzeldenkmale in die Denkmalliste der Stadt Greifswald eingetragen.

 

Es ist zu beachten, dass die Ausweisung der jetzigen Einzeldenkmale durch diese Verordnung unberührt bleibt.

 

Erst mit Vorlage dieser erhalten die Denkmalbereiche Rechtskraft und unterliegen den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.08.2011 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

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11.10.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt - mit Änderungen

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18.10.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur - mit Änderungen

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25.10.2011 - Hauptausschuss (HA)

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07.11.2011 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig