Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/568

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vorbehalt im Beschluss der Bürgerschaft (B248-12/10) vom 13.12.2010 zur Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009 wird aufgehoben. Im Übrigen bleibt der Beschluss bestehen.

 

 


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Sachdarstellung

Die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009 erfolgte mit Beschluss der Bürgerschaft (B248-12/10) unter dem Vorbehalt der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses „Technisches Rathaus“. Die Gründe für die Erhebung des Vorbehalts sind inzwischen entfallen. Am 24.05.2011 hat der Untersuchungsausschuss seine Tätigkeit mit der Beschlussfassung über den Untersuchungsbericht beendet. Der Bericht hat keine Erkenntnisse zu Tage gefördert, die Unregelmäßigkeiten des Handelns des Oberbürgermeisters in Bezug auf die Art und Form der Ausführung der Haushaltswirtschaft und des Haushaltsrechts, wie sie sich aus der Prüfung der Jahresrechnung 2009 darstellt, erkennen lassen. 

 

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Beschlüsse

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20.06.2011 - Hauptausschuss (HA)

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15.09.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für örtliche Rechnungsprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung

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25.10.2011 - Hauptausschuss (HA)

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07.11.2011 - Bürgerschaft (BS)