Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/654
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur „Stiftung Schwedisches Kulturerbe in Pommern“ (Vorratsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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21.11.2011
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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23.11.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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12.12.2011
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Sachdarstellung
Der Förderverein „Schwedisches Kulturerbe in Pommern“ ist an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit der Bitte herangetreten, Stifterin der geplanten „Stiftung Schwedisches Kulturerbe in Pommern“ zu werden.
Neben der Förderung von Kunst, Kultur, Wissenschaft, Forschung, Denkmalschutz und Denkmalpflege auf dem Gebiet des ehemaligen Schwedisch-Pommern will die Stiftung
- in ihrem Wirken die Potentiale insbesondere der drei durch die ehemaligen schwedischen Besitzungen in Pommern geschichtlich verbundenen Länder Deutschland, Polen und Schweden nutzen und damit innerhalb des baltischen Raumes einen Beitrag zur Bildung der europäischen Bürgergesellschaft unter Nutzung des gemeinsamen kulturellen Erbes leisten.
- die Erhaltung und das Erleben der Zeugnisse des schwedischen Kulturerbes im ehemaligen Schwedisch-Pommern sowie die Verbreitung der Forschungsergebnisse unterstützen.
Die Stiftung fördert oder initiiert Projekte im Gebiet Pommerns, das von schwedischem Kulturerbe geprägt ist. Dieses umfasst die ehemals schwedischen Gebiete von Vorpommern in der Bundesrepublik Deutschland und der Wojewodztwo zachodnio-pomorskie (Wojewodschaft Westpommern) in der Republik Polen.
Die Stiftung wird zurzeit als eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung des Fördervereins Schwedisches Kulturerbe in Pommern e.V im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. Nach Auskunft des Fördervereins beträgt das angesammelte Kapital gegenwärtig rund 13.000,- Euro. Wenn bis zum 31.12.2020 ein Mindestvermögen von 50.000,- Euro nicht erreicht wird, kann der Förderverein Schwedisches Kulturerbe in Pommern e.V. die Auflösung der Stiftung beschließen...
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald begrüßt die Gründung einer Stiftung, die das kulturelle Erbe der drei durch die ehemaligen schwedischen Besitzungen in Pommern geschichtlich verbundenen Länder Deutschland, Polen und Schweden zur Bildung der europäischen Bürgergesellschaft nutzen möchte und beschließt, der Stiftung bei Ihrer Gründung beizutreten. Als Stiftungsbeitrag ist eine Summe von 1.000,- Euro vorgesehen,. Der Betrag wird mit der Gründung der Stiftung bzw. Beitritt zur Bürgerstiftung Vorpommern fällig. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald möchte durch diese Absichtserklärung potentielle Stifter ermutigen, sich ebenfalls an der „Stiftung Schwedisches Kulturerbe in Pommern“ zu beteiligen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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öffentlich
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107,7 kB
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