Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/659

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

die 2. Änderungssatzung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren vom 22.02.2010

(Gewässerunterhaltungsgebührensatzung). 

 


Reduzieren

Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

 

Einnahmen zur Deckung der Beiträge für WBV

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

180.000 €

 

 

 

 

 

 

Die Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 22.02.2010 ist zu überarbeiten, weil die Kalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühr nur den Zeitraum bis 2011 umfasst.

Die fortgeschriebene Kalkulation umfasst den Zeitraum 2012 bis 2016. Die ermittelte Gewässerunterhaltungsgebühr gründet auf dem prognostischen Hebesatz für die Mitte der Kalkulationsperiode. Außerdem war entsprechend den Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern eine Nachberechnung der Ausgaben und Einnahmen aus der Kalkulationsperiode 2007 – 2011 vorzunehmen. Dabei ergab sich ein Defizit in Höhe von 56.401,85 €. Dieses wurde entsprechend den Anteilen der Gewässerunterhaltungsgebühr nach Nutzungsart sowie dem Anteil des Zuschlages „Schöpfwerke“ an der Gesamtbeitragssumme zum WBV aufgeteilt und im Anschluss auf die jeweiligen Gesamtvorteilsflächen umgelegt. Es ergab sich ein Unterdeckungszuschlag von 1,89 €/ha für die Gewässerunterhaltungsgebühr und von 1,03 €/ha bei dem Zuschlag für die Vorteilsflächen der Schöpfwerke, die auf die ermittelte Gebühr nach § 4 Abs. 2  bzw. den Zuschlag Schöpfwerke nach § 4 Abs. 4 der Satzung aufgeschlagen wurden.

 

Die einzelnen Artikel der Änderungssatzung haben folgende Inhalte:

 

Artikel I:

 

Der § 4 Abs. 2 stellt die Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung einschließlich der Deichunterhaltung, der Sonderabgaben und des Investitionszuschusses nach der fortgeschriebenen Kalkulation für den Zeitraum 2012 bis 2016 dar.

 

Artikel II:

 

§ 4 Abs. 4 weist die neu kalkulierten Zuschläge zur Gebühr nach § 4 Abs. 2  für die festgelegten Vorteilsgebiete der Schöpfwerke aus.

 

Artikel III:

 

Der § 7 wird auf die 2. Änderungssatzung angepasst.

 

Die  Präambel wird dem aktuellen Stand der einschlägigen Gesetze angepasst.

 


Anlage 1

 

2. Änderung

 

der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren vom 22.02.2010 (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung)

 

 

Aufgrund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 Satz 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsver­bänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V), jeweils in der aktuellen Gesetzesfassung, hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrer Sitzung am 12.12.2011 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren beschlossen:

Artikel I

§ 4 Abs. 2 S. 2 wird ausschließlich hinsichtlich der Gebührensätze wie folgt geändert: für die Jahre 2012 bis 2016:

Gebäude- und Freifläche 64,15 €/ha

Verkehrsfläche 64,15 €/ha

Landwirtschaftsfläche 33,02 €/ha

Gartenfläche/Obstanlage 33,02 €/ha

Flächen anderer Nutzung 33,02 €/ha

Erholungsfläche 33,02 €/ha

Bestattungsfläche 33,02 €/ha

Waldflächen 17,46 €/ha

Öd- und Unland 17,46 €/ha

Wasserflächen 17,46 €/ha

Abbauland 17,46 €/ha

Deiche und Dämme 17,46 €/ha

Naturschutzgebiet mit Anschluss an

Verbandsgewässer 17,46 €/ha

 

Die Aufzählung wird im Anschluss an „Naturschutzgebiet mit Anschluss an Verbandsge­wässer" wie folgt ergänzt:

Moore 8,14€/ha Artikel II

§ 4 Absatz 4 wird ausschließlich hinsichtlich der Höhe der Zuschläge für die einzelnen Schöpfwerke wie folgt geändert:

 

Schöpfwerk Leist 2,82 €/ha

Schöpfwerk Heilgeisthof 16,97 €/ha

Schöpfwerk Grimmer Vorstadt 16,21 €/ha

Schöpfwerk Steinbecker Vorstadt 22,36 €/ha

Schöpfwerk Stadtgraben 4,09 €/ha

Schöpfwerk Eisenhammer 28,08 €/ha

2


Schöpfwerk Ladebow 11,23 €/ha

Schöpfwerk Ochsensteg 63,39 €/ha

Schöpfwerk An der Mühle 38,77 €/ha

Schöpfwerk Scharnhorststraße 49,21 €/ha

 

 

Artikel III

 

§ 7 wird wie folgt angepasst:

 

Die 2. Änderungssatzung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren tritt am 01.01.2012 in Kraft.

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be­kanntmachungsvorschriften.

 

Greifswald, den 14.12.2011

 

 

 

Dr. Arthur König Oberbürgermeister

 

2

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.11.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

22.11.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

Erweitern

28.11.2011 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

12.12.2011 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich