Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/682

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Ausbau der Straße „An den Gewächshäusern“ und gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung in der gültigen Fassung vom 27.04.2009 (SABS) für die Abrechnung der Kosten die Klassifizierung:
 

  1. Die Straße „An den Gewächshäusern“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan der Ausbaumaßnahme von der Einmündung „Koitenhäger Landstraße“ bis zur Einmündung der Zufahrtsstraße zum EKZ „Elisenpark“ ausgebaut werden.
     
  2. Die Straße „An den Gewächshäusern“ wird als Innerortsstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS für die einzelnen Teileinrichtungen anteilige Kosten in Höhe zwischen 50 und 65 v.H. aufzubringen.
     

 

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Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

1.60000 352 …

Vorausleistung Straßenausbaubeiträge

An den Gewächshäusern

2

1.60000 352 …

Endbescheidung Straßenausbaubeiträge

An den Gewächshäusern

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

450.000,00 €

 

 

 

 

 

119.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung/ Begründung

 

An die Straße „An den Gewächsusern“ grenzen die B-Plangebiete Nr. 104 – Elisengrund – und Nr. 58 – Gut Koitenhagen – an. Weiterhin dient sie von der „Koitenhäger Landstraße“ aus als Zufahrtsstraße zum EKZ „Elisenpark“.

 

Der derzeitige bauliche Zustand der Straße „An den Gewächshäusern“ ist desolat. Die Straße wird sowohl von Kunden als auch dem Lieferverkehr des EKZ in hohem Maße genutzt. Der vorhandene Fahrbahnbelag kann mit dem unzureichenden Unterbau den zugenommenen Ziel- und Quellverkehr nicht mehr aufnehmen. Die Nebenanlagen sind nur einseitig vorhanden. Der geplante Ausbau einschließlich der neu zu bauenden Nebenanlagen ist eine Voraussetzung für das Funktionieren der Wegebeziehung in diesem Gebiet.

 

Für die Abrechnung der umlagefähigen Kosten sollen gem. § 7 Abs. 4 KAG M-V und § 7 der SABS von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern Vorausleistungen in Höhe von 80 v.H. des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages erhoben werden. Die Vorausleistungen werden mit der endgültigen Beitragsschuld verrechnet.

 

Die gem. § 8 Abs. 1 KAG M-V i.V.m. § 1 SABS erforderliche Information der anliegenden Eigentümer erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Mitteilung.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Übersichtsplan der Ausbaumaßnahme

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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22.11.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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28.11.2011 - Hauptausschuss (HA)

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12.12.2011 - Bürgerschaft (BS) - verwiesen

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16.01.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten - mit Änderungen

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17.01.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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30.01.2012 - Hauptausschuss (HA)