Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/653
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahlbereichseinteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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12.12.2011
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis April 2012 Vorschläge für einen Neuzuschnitt der Wahlbereiche zur Bürgerschaftswahl zu erarbeiten und der Bürgerschaft vorzulegen, der von der Kommunalwahl 2014 an gelten soll. Die Einwohner und insbesondere die Ortsteilvertretungen sind in diesen Prozess von Anfang an einzubeziehen. Es sind dabei Varianten auf der Basis von insgesamt vier oder insgesamt sechs Wahlbereichen zu erstellen.
Sachdarstellung
Ein Neuzuschnitt der Bürgerschaftswahlbereiche ist zur kommenden Wahl 2014 zwingend erforderlich, da derzeit ein Wahlbereich (3) durch die Grenze der Kreistagswahlbereiche 1 und 2 durchschnitten wird, was nach LKWG § 61 (3) nicht zulässig ist. Gleichzeitig haben sich die Einwohnerzahlen der gegenwärtigen Wahlbereiche durch die ungleichmäßige Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Stadtteilen auseinander entwickelt. Das führt in Verbindung mit dem Wahlsystem regelmäßig zu einer Unterrepräsentation der kleineren Wahlbereiche, vor allem des WB 5 Schönwalde II.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Rolle der Ortsteilvertretungen kann in diesem Zuge auch eine weitestgehende Übereinstimmung zwischen dem Zuständigkeitsbereich von Ortsteilvertretungen und dem Zuschnitt der Briefwahlbezirke hergestellt werden, so dass der Wunsch nach repräsentativer Zusammensetzung der Ortsteilvertretungen nötigenfalls durch genaue Zahlen untersetzt werden kann. Ebenfalls möglich ist eine gleichzeitige Korrektur in der Abgrenzung der beiden Greifswalder Kreistagswahlbereiche, etwa durch die Verschiebung des Stimmbezirkes 43 sowie Teilen des Stimmbezirkes 13 in den WB 2, um so die Möglichkeit zu verringern, dass der WB 1 das Abweichungskriterium von maximal 15% überschreitet.
Wird der Neuzuschnitt frühzeitig und unter Einbeziehung der Einwohner und Ortsteilvertretungen angegangen, lassen sich auch Unstimmigkeiten vermeiden, wie sie sich beim Zuschnitt der Kreistagswahlbereiche (vor allem den dortigen WB 3 betreffend) ergeben haben. Der Zuschnitt der Wahlbereiche hat bedingt durch das Wahlsystem Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft, gerade was die Frage der Vertretung der einzelnen Stadtgebiete anbelangt. Hier ist darauf zu achten, dass die Größenabweichung der Wahlbereiche künftig geringer ausfällt, als das derzeit der Fall ist.
