Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/790

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister

 

-          die rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Auswirkungen für die Einführung einer sog. Ehrenamtskarte oder weitere andere Möglichkeiten der Würdigung zu prüfen.

 


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Sachdarstellung

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Sie soll an diejenigen Menschen in unserer Stadt ausgegeben werden, die in zahllosen Vereinen und Selbsthilfegruppen unentgeltlich und unter Aufopferung ihrer Freizeit tätig sind.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald könnte mit der Vergabe einer Ehrenamtskarte bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein "Dankeschön" für die Kraft und Zeit sagen, die sie dem Wohl der Allgemeinheit in so vielfältiger Art und Weise entgegen bringen. Inhaber/innen von Ehrenamtskarten können Vergünstigungen bei Eintritten, Dienstleistungen und im Einzelhandel nutzen.

Darüber hinaus soll die Ehrenamtskarte auch als Motivation dienen um verstärkt Menschen in dieser Stadt für eine Mitarbeit in den verschiedensten Vereinen und Institutionen zu gewinnen. Denn wie der Berichterstattung in der Ostsee-Zeitung vom 22. März dieses  Jahres zu entnehmen ist, fehlen bereits jetzt  z.B. in den Sportvereinen zahlreiche Übungsleiter.

Eine solche Ehrenamtskarte ist bereits in einigen Bundesländern, wie z.B. Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen flächendeckend eingeführt worden. In Mecklenburg-Vorpommern ist eine solche Karte bisher erst im Jahre 2011 in der Hansestadt Rostock eingeführt worden.

Hierzu ist es notwendig mit öffentlichen und privaten Anbietern der verschiedensten Dienst- und Sachleistungen Kontakt aufzunehmen und die Formen und finanziellen Auswirkungen von deren Beteiligung an einer solchen Ehrenamtskarte zu prüfen. Dabei soll sich die Funktion einer Ehrenamtskarte nicht auf eine bloße Rabattkarte beschränken, sondern weiter gehen. So sollen z.B.

 

  • Bildungsangebote z.B. Kurse über das Gemeinnüt­zigkeitsrecht
  • Geschenke z.B. Verlosungen von Eintrittkarten zu Sport- oder Kulturveranstaltungen
  • VIP-Vorteile z.B. besondere Serviceleistungen bei Autovermietungen oder Hotels
  • unbezahlbare Gelegenheiten z.B. Besichtigung des Reichstagsgebäudes mit Bundestagsabgeord­neten
  • bevorzugter Zugang zu Verwaltungseinrichtungen z.B. Ordnungsamt, KFZ-Zulassungsstelle, etc.

ermöglicht werden.

Voraussetzungen für die Karte

 

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Ausübung einer freiwillig gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht das freiwillige Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) sowie die Absicht das ehrenamtliche Engagement in Zukunft fortzusetzen.
  • Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
  • Inhaber einer Jugendleiterkarte „Juleica“ erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
  • die Mitarbeit/Funktion in politischen Parteien, Gremien und Vereinen sind kein Kriterium zur Vergabe der Karte

 

Ein paar Beispiele aus anderen Bundesländern:

 

-          http://www.freiwilligenserver.de/ (Land Niedersachsen)

-          http://www.stadt-brandenburg.de/stadt-buerger/ehrenamt/ehrenamtskarte/ (Stadt Brandenburg)

-          http://www.ehrenamtskarte-gap.de/ (Stadt Garmisch-Patenkirchen)

-          https://www.ehrenamtskarte.de/ (Land Schleswig-Holstein)

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Beschlüsse

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23.04.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend

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23.04.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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24.04.2012 - Ausschuss für Sport

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30.04.2012 - Hauptausschuss (HA)

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15.05.2012 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen