Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/846
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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27.08.2012
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für örtliche Rechnungsprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
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Beratung
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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17.09.2012
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft beschließt:
a) die in der Anlage beigefügte Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Stand vom 09.07.2012.
b) Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie können künftig nach Zustimmung des Wirtschafts- und Finanzausschusses durch den Oberbürgermeister verfügt werden.
2. Die Bürgerschaft nimmt die in der Anlage beigefügten Arbeitsrichtlinien zur Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände für die Eröffnungsbilanz zur Kenntnis.
Sachdarstellung
Mit Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens ist es erforderlich, für die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten und der Rechnungsabgrenzungsposten die dafür geltenden Regeln durch die Bürgerschaft beschließen zu lassen. Dies erfolgt durch die vorgelegte Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie. Diese gliedert sich in zwei Teile.
Im Teil 1 sind die Regelungen enthalten, die allgemein und auch für künftige Haushaltsjahre im Rahmen der doppischen Buchführung gelten. Im Teil 2 sind die Regeln enthalten, die in besonderem Maße für die Eröffnungsbilanz abweichende oder Sonderregeln enthalten.
Die Arbeitsrichtlinien sind verwaltungsinterne Festlegungen des Oberbürgermeisters zur Erfassung und Bewertung des Vermögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz. Durch diese Arbeitsrichtlinien soll sichergestellt werden, dass sämtliche Vermögensgegenstände nach gleichbleibenden Maßstäben in der Verwaltung einheitlich erfasst und bewertet werden. Da dies lediglich verwaltungsinterne Regelungen sind, sind diese von der Bürgerschaft nur zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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657,4 kB
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2
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öffentlich
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368,6 kB
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3
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öffentlich
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105,7 kB
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4
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öffentlich
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16,5 kB
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5
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öffentlich
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993,1 kB
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öffentlich
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262,3 kB
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öffentlich
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1,2 MB
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öffentlich
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46,2 kB
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öffentlich
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29,7 kB
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öffentlich
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35,5 kB
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öffentlich
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104,6 kB
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öffentlich
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150,9 kB
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13
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öffentlich
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313,6 kB
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öffentlich
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224,2 kB
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15
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öffentlich
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81 kB
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16
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öffentlich
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öffentlich
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256,5 kB
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18
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öffentlich
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175,7 kB
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19
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öffentlich
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62,8 kB
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20
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öffentlich
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132 kB
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21
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öffentlich
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134,9 kB
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öffentlich
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98,7 kB
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öffentlich
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103,5 kB
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öffentlich
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42,4 kB
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öffentlich
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182,3 kB
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26
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öffentlich
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127,8 kB
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