Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/948

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß § 7 der Hauptsatzung die Einsetzung eines zeitweiligen Ausschusses zu größeren Investitions- und Sanierungsmaßnahmen der Stadt Greifswald.

Aufgaben des Ausschusses sind in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung:

        Beratung bei der Festlegung von Handlungsstrategien von Verwaltung und politischen Gremien bzgl. ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen

        Vorbereitung einer Prioritätenliste der größeren Sanierungs- und Investitionsmaßnah-men der Stadt bis 2020 rechtzeitig zur Beratung über den Haushalt 2014

Maßnahmen der Städtebauförderung werden in die Prioritätenliste einbezogen, sofern es sich um Gebäude handelt.

Der Ausschuss arbeitet dabei in enger Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern der Stadt (Dezernat II). Er hat Antrags- und Vorschlagsrecht gegenüber den bürgerschaftlichen Gremien, aber keine Entscheidungsbefugnis.

 

Der Ausschuss hat 12 Mitglieder.

 

Die Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses erhalten ein Sitzungsgeld nach § 17 Abs. 3-5 der Hauptsatzung.

 

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Sachdarstellung

 

Die Hansestadt Greifswald plant einige größere Investitionen im Bereich Neubau von Gebäuden (z. B. Stadtarchiv, Plasmatechnikum).

Der 2012 vorgelegte Reparaturstau/Bauschäden-Bericht sowie der Immobilienbericht für städtische Gebäude haben zudem aufgezeigt, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf hat.

Es besteht Bedarf für eine mittelfristige Planung, um alle Vorhaben umsetzen zu können und Maßnahmenauf Zurufzu vermeiden. Es erscheint nicht sinnvoll, bei jeder Haushaltsberatung aufs Neue über die einzelnen Maßnahmen zu diskutieren.

 

Zunächst wird es notwendig sein, Handlungsstrategien zu erarbeiten, die eine sowohl finanziell als auch ökologisch nachhaltige Neubauplanung als auch einen Abbau des Investitionsstaus erlauben. Es gilt festzulegen, welche Neubauvorhaben umgesetzt, welche bestehenden Gebäude saniert, welche abgerissen und anschließend neu gebaut werden, welche evtl. aufgegeben werden sollen.

Das Ziel ist die Erstellung einer zeitlich abgestimmten Liste aller größeren Hochbau- und Sanierungsvorhaben (Planungszeitraum bis 2020). Die Liste soll rechtzeitig zu den Haushaltsplanungen 2014 fertig sein.

Die Liste ist eine Empfehlung für Verwaltung und Bürgerschaft; sie ist nicht abschließend und nicht bindend.

 

 

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Beschlüsse

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10.12.2012 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen