Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/977
Grunddaten
- Betreff:
-
Eindämmung der Plakatierung für Wahlkampfplakate
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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29.01.2013
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Geplant
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Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
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Beratung
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22.01.2013
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Geplant
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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24.01.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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25.02.2013
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Sachdarstellung
Im September diesen Jahres findet eine Bundestagswahl und im nächsten Jahr eine Wahl zum Europaparlament und eine Kommunalwahl statt. Dann werden uns wieder Wahlplakate im Straßenbild über viele Monate begleiten. Das ist weder für die Bürger noch für die Touristen attraktiv. Die in der Vergangenheit zu beobachtende Materialschlacht ist im Übrigen auch ökologisch nicht zu vertreten Darüber hinaus war in den vergangenen Jahren zu beobachten, dass insbesondere die rechtsradikale NPD diese Form der Darstellung genutzt hat, um für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu werben.
Die derzeit gängige Rechtsprechung erlaubt, in Städten ohne besondere Regelungen, das Aufhängen eines Plakates je 100 Einwohner. Diese Regelung hat aber offensichtlich in der Vergangenheit wenig Wirkung gezeigt hat. Der Oberbürgermeister wird daher von der aufgefordert, wirksame Lösungen vorzuschlagen, mit denen die Flut der Wahlkampfplakate eingedämmt werden kann. Die SPD kann sich auch vorstellen, dass für die Aufstellung von Plakaten in der Stadt festgelegte Flächen ausgewiesen werden oder die Stadt selbst, wie z.B. in Wolgast seit vielen Jahren Praxis ist, Stellwände aufstellt, an denen die Parteien ausschließlich Plakate anbringen dürfen. Auch eine freiwillige Selbstbeschränkung seitens der antretenden Parteien wäre vorstellbar.
