Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/971
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zum Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße“ sowie zur Abschnittsbildung und Klassifi-zierung für die Abrechnung der Straßenbaumaßnahme nach Straßenbaubeitragssatzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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23.01.2013
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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28.01.2013
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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29.01.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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25.02.2013
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße“ und gemäß der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) in der gültigen Fassung die Abschnittsbildung und Klassifizierung der Straße für die Abrechnung der Kosten (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan):
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Die „Heinrich-Heine-Straße“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan der Ausbaumaßnahme mit Abschnittsbildung in dem Bereich von der Einmündung „Schillerstraße“ bis zur Kreuzung „Verlängerte Scharnhorststraße“ ausgebaut werden.
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Die Abrechnung soll anhand der nach § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 4 Abs. 1 SBS zu beschließenden Abschnittsbildung in zwei Abrechnungsabschnitten wie folgt vorgenommen werden:
Abrechnungsabschnitt 1:
von der Einmündung „Schillerstraße“ bis zur Einmündung „Georg-Büchner -Straße“
(Ausbau als Mischverkehrsfläche mit teilweise überfahrbarem Gehweg).
Abrechnungsabschnitt 2:
ab Einmündung „Georg-Büchner-Straße“ bis zur Kreuzung „Verlängerte Scharnhorststraße“ ( Ausbau als Fahrbahn mit beidseitigem Gehweg).
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Die „Heinrich-Heine-Straße“ wird in ihrer gesamten Länge zur Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SBS anteilige Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen.
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Für die Straßenbaumaßnahme sollen Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden.
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Auf die Grundstücksteilung und Vermarktung der städtischen Grundstücke im Gebiet des B-Planes 88 soll vorerst bis zur Fertigstellung und Beitragsbescheidung der Straßenbaumaßnahme Heinrich-Heine-Straße, Abrechnungsabschnitt 2, verzichtet werden.
Die auf die Verteilungsflächen des B-Planes 88 entfallenden Beiträge werden bei der Vermarktung der Grundstücke auf den ermittelten Verkehrswert aufgeschlagen.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
54100.23321000 |
Vorausleistung StraßenbaubeiträgeHeinrich-Heine-Straße |
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2 |
54100.23321000 |
Endbescheidung StraßenbaubeiträgeH e i n r i c h – H e i n e – S t r a ß e |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
300.000,00 € |
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2 |
86.000,00 € |
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Sachdarstellung
Die „Heinrich-Heine-Straße“ weist ein stark variierendes Erscheinungsbild auf. Unterschiedliche Verkehrsraumaufteilungen sowie verschiedene Oberflächenmaterialien prägen diesen Eindruck. Ein beauftragtes Baugrundgutachten ergab, dass sich zudem kein regelgerechter Straßenaufbau unterhalb der Asphalt- bzw. Betondecke befindet.
Mit einigen Anwohnern der Straße wurde im Rahmen einer eigens dafür ins Leben gerufenen Arbeitsgemeinschaft u.a. die Notwendigkeit zum Ausbau der Straße kontrovers diskutiert. Die Verwaltung erkennt weiterhin in den oben beschriebenen Unzulänglichkeiten an der Straße ein Erfordernis, die „Heinrich-Heine-Straße“ von der „Verlängerten Scharnhorststraße“ bis zur „Schillerstraße“ auszubauen. Der Ausbau soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, die mit den oben beschriebenen Abrechnungsabschnitten identisch sind.
In der Arbeitsgemeinschaft wurden den anwesenden Anwohnern verschiedene Ausbauvarianten vorgestellt. Sofern ein Ausbau erwogen wird, bestünde die Vorzugsvariante der anwesenden Anwohner darin, im 2. Abrechnungs- und Bauabschnitt einen beidseitigen Gehweg (je 1,50m) sowie eine Straßenbreite von 5,00m zu schaffen (sogenannte Variante 6). Der zur Verfügung stehende Verkehrsraum beträgt ca. 9,50 m. Die unversiegelten Flächen werden mit Rasen begrünt.
Der 1. Abrechnungs- und Bauabschnitt wird zur Mischverkehrsfläche ausgebaut, da hier nur ein öffentlicher Verkehrsraum von 6,00m zur Verfügung steht.
Aufgrund der bei dieser Ausbauvariante rechtlich gebotenen Abschnittsbildung können die von den anwohnerseitigen AG-Mitgliedern gewünschten Beitragssenkungen für den Bereich (2. Bauabschnitt) erreicht werden. Zusätzliche, von den Anwohnern dringend angemahnte Reduzierungen der Beitragslast können erst erreicht werden, indem auf die Grundstücksteilungen im Gebiet des B-Planes 88 vorerst bis zu Fertigstellung und Abrechnung der Ausbaumaßnahme verzichtet wird. Im Rahmen der o.g. AG ist seitens der Verwaltung den anwesenden Anwohnern zugesagt worden, der Bürgerschaft dieses Anliegen zur Entscheidung vorzulegen.
Nach § 8 Abs. 1 KAG M-V i.V.m. § 1 der SBS sind zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und den Umbau der notwendigen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Straßenbaubeiträge zu erheben.
Die „Heinrich-Heine-Straße“ dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihr verbundenen Grundstücke und ist daher eine Anliegerstraße i.S.d. § 3 Abs. 5 Nr. 1 SBS. Mit dem Ausbau wird eine Neuordnung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsfläche vorgenommen und wird auch der Anliegercharakter dieser Straße deutlicher.
Für die Abrechnung der umlagefähigen Kosten sollen gem. § 7 Abs. 4 KAG M-V und § 7 der SBS von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern Vorausleistungen in Höhe von 80 v.H. des voraussichtlichen Straßenbaubeitrages erhoben werden. Die Vorausleistungen werden mit der endgültigen Beitragsschuld verrechnet.
Die gem. § 8 Abs. 1 KAG M-V und § 1 SABS erforderliche Information der anliegenden Eigentümer erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Mitteilung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,1 MB
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