Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1106
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine weiteren atomaren Abfälle nach Lubmin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
16.09.2013
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald lehnt die Einlagerung von weiteren Castorbehältern ins Zwischenlager Nord (ZLN) ab.
Die Bürgerschaft unterstützt ausdrücklich die ablehnende Haltung der Landesregierung zur Ausweitung der Einlagerung atomarer Abfälle ins ZLN Lubmin.
Sachdarstellung
In der Castorhalle des Zwischenlagers Nord in Lubmin (ZLN) ist nach behördlicher Zählung nur noch Platz für sechs Castorbehälter. Jedoch ist die zugelassene Menge radioaktiver Schwermetalle (Uran) ausgeschöpft. Deshalb ist die Aufnahme von weiteren Castorbehältern unmöglich.
In Lubmin existiert keine 'heiße Zelle' für den Umgang mit beschädigten oder defekten Castorbehältern. Damit existiert für einen eventuellen Notfall keine Reaktionsmöglichkeit.
Das ZLN ist eingerichtet worden für die Lagerung von atomaren Abfällen aus dem Rückbau der Atomkraftwerke Rheinsberg und Lubmin. Dies ist bereits ausgeweitet worden auf bundeseigene atomare Abfälle aus Karlsruhe, Jülich und dem Versuchsschiff "Otto Hahn". Das darf jedoch kein Freifahrtschein sein für jedwede Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Alle Parteien in Mecklenburg-Vorpommern haben sich für diese Begrenzung ausgesprochen.
Jetzt besteht im Rahmen der deutschlandweiten Endlagersuche erneut und verstärkt die Gefahr, dass aus dem Zwischen- ein Endlager wird, da bisher kein Endlager in Deutschland gefunden worden ist. Dagegen spricht sich die Bürgerschaft der Lubmin benachbarten Universitäts- und Hansestadt Greifswald ebenso klar wie die Landesregierung aus.
Jede weitere Einlagerung von Castorbehältern in Lubmin wäre unweigerlich mit langen Transporten verbunden, da sie nicht aus unserem Bundesland kommen.
Die Verantwortung für die ersatzweise Zwischenlagerung von Castoren nach einem Einlagerungsstopp für das Zwischenlager Gorleben liegt bei den Betreibern der bestehenden Atomanlagen und den Bundesländern, in denen diese Anlagen ihre Standorte haben.
In allen an den Atomkraftwerken befindlichen Zwischenlagern in Deutschland sind noch Aufnahmekapazitäten vorhanden.
Der Beitrag Mecklenburg-Vorpommerns zu einer gerechten Lastenverteilung bei der Lagerung atomarer Abfälle ist bereits mehr als ausreichend: Durch den Betrieb des ZLN, die Lagerung aus den Atomkraftwerken Rheinsberg und Lubmin und aus den bundeseigenen Stätten Karlsruhe, Jülich und "Otto Hahn" hat das Land Mecklenburg-Vorpommern sein Soll vollständig erfüllt und braucht nicht weiter beansprucht zu werden.
