Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Einrichtung von wohnortnahen Hundeauslaufzonen (Hundewiesen) hinsichtlich Standorte, Kosten und Betreibung zu prüfen. Hierbei sind sowohl Standorte in der Innenstadt als auch in allen anderen vom Leinenzwang betroffenen Stadtteilen zu prüfen.


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Sachdarstellung

Immer wieder gibt es Konflikte zwischen Hundehalter_innen und Nicht-Hundehalter_innen wegen unangeleinter Hunde auf Straßen, Wegen und Grünanlagen der Stadt (siehe zuletzt OZ im Juni 2013).

 

DieVerordnung über das Führen von Hunden in der Hansestadt Greifswaldgibt für den größten Teil des bewohnten Stadtgebiets Leinenzwang für Hunde vor 1.1 und Karte). 

 

Die Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes (02.05.2001), § 2 (1) schreibt jedoch vor, dass einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindhaltung zu gewähren ist.

Der Verordnungsgeber rechnet das Bedürfnis nach Bewegung zu den wesentlichen Grundbedürfnissen, deren Befriedigung jedem Hund in jeder Haltungsform ermöglicht werden muss (amtl. Begr. Drucks. 580/00 S.8). Jedes Zurückdrängen dieser Bedürfnisse (Bewegung, Gemeinschaft und sensorische Reize) gefährdet nicht nur das Wohlbefinden des Hundes, sondern auch die Sicherheit des Menschen.

Für einen ausgewachsenen Hund werden etwa drei Stunden Bewegung am Tag empfohlen. Beim Auslauf muss der Hund im Freien laufen können. Auslauf ist somit mehr als bloßes Spazieren führen; das Hinauslassen auf den Balkon oder einen Hinterhof genügt auf gar keinen Fall.

 

Die Stadt Greifswald sollte daher prüfen, in wie fern es möglich ist, Hundeauslaufzonen im Stadtgebiet einzurichten, in denen den Bedürfnissen von Mensch und Tier und den Anforderungen der Bundesverordnung Rechenschaft getragen werden können.

 

In anderen Städten ist dies üblich und es gibt sogar Richtlinien zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen (siehe z.B. Hamburg).

 

Die Hundewiesen sollten wohnortnah sein. Daher sind nicht nur Standorte in der Innenstadt zu prüfen, sondern auch solche in allen anderen Stadtteilen, die in den Leinenzwang eingeschlossen sind. Als Größenordnung sollte von einer benötigten Fläche von ca. 1000 qm pro Hundewiese ausgegangen werden.

 

Hundewiesen können amtlich ausgewiesen und eingerichtet werden. Sie können aber auch von Vereinen betrieben werden. Daher sollte auch diese Möglichkeit geprüft werden.

Dazu sollen Beratungen mit ansässigen Hundsportvereinen, z.B. der Hunderettungsstaffel, sowie gegebenenfalls dem Veterinäramt Greifswald, dem Tierschutzbund Greifswald und dem Tierheim Greifswald e.V. durchgeführt werden.

 

Der Bürgerschaft ist das Ergebnis der Prüfung hinsichtlich Standortmöglichkeiten, Kosten und Betreibungsanforderungen in den Gremien im Januar 2014 vorzulegen.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.08.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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02.09.2013 - Hauptausschuss (HA)

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16.09.2013 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt