Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1169

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Verwaltung die anliegende Vereinbarung zu den Voraussetzungen und Grundlagen der zukünftigen Organisation der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern abschließt.


Reduzieren

Sachdarstellung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat nach einer erneuten Beratung am 06.09.2013 den überarbeiteten Entwurf einer Vereinbarung zu den Voraussetzungen und Grundlagen der zukünftigen Organisation der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt.

 

Ziel der Vereinbarung ist es, durch die „Metrum Managementberatung GmbH“ die bisher in ihrem Abschlussbericht entwickelten Modelle „Landesopern“ (Modell 4) und „Staatstheater“ (Modell 7) auf ihre konkrete Umsetzbarkeit zu prüfen und konkrete Modelle zu entwickeln.

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 25.02.2013 einen eigenen Entwurf der Vereinbarung beschlossen.

 

Am 06.09.2013 fand im Kultusministerium eine Verhandlungsrunde statt, an der das Kultusministerium, das Innenministerium sowie die Träger der Theater im östlichen Bereich des Landes vertreten waren. Ziel war es, nach der Änderung der Situation im westlichen Bereich des Bundeslandes durch die Ablehnung des Letters of  Intend durch die Hansestadt Rostock  diesen an die neue Ausgangslage anzupassen. Nach längerer Diskussion wurde sich von Seiten der Verwaltung als Kompromiss auf den anliegenden Entwurf der Vereinbarung geeinigt. In dem Gespräch wurde auch klargestellt, dass es sich bei den Grundbedingungen unter I der Vereinbarung nicht um rechtlich durchsetzbare Verpflichtungen, sondern um Grundannahmen der Prüfung durch Metrum handelt. Insofern entstehen mit der Vereinbarung auch keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Zudem wurde durch das Land klargestellt, dass für den Fall, dass Strukturänderungen im westlichen Landesteils unterbleiben, dies nicht zu Lasten des östlichen Landesteils gehen wird.  

 

In dem jetzt vorliegenden Entwurf sind folgende wesentliche Veränderungen entgegen dem von der Bürgerschaft beschlossenen Entwurf vorgenommen worden:

 

Der Begriff „Vorwegabzug aus FAG-Mitteln“ wurde gegen den Begriff „Gesamtzuschuss des Landes“ ausgetauscht. Dies hat den Hintergrund, dass das Land das Konzept der Zuwendungen im Bereich der Theater ändern will. Nur noch ein Teil des Geldes soll über den Vorwegabzug aus FAG-Mitteln verteilt werden, ein größerer Betrag soll wieder durch das Bildungsministerium als direkter Zuschuss verteilt werden. Eine Aussage bezüglich der Vergabe der Landesmittel auf Basis des existierenden FAG-Erlasses war daher auch nicht möglich, da sich das gesamt Finanzierungssystem ändern soll. Vom Land wurde jedoch erklärt, dass die Zuschüsse in den jeweiligen Landesteilen orientiert an dem Durchschnittswert der Jahre 2011 – 2013 stabil bleiben sollen.

 

Die Bildung eines Landesorchesters Ost wurde als Prüfungsauftrag nur in einer Fußnote erwähnt. Dies war ein Kompromiss, da das Land eigentlich nur die Modell 4 und 7 prüfen lassen will.

 

Die Definition zu „als tragfähig geltenden Strukturen“ in Absatz II wurde teilweise in I übernommen. Danach sollen die Modelle so ausgestaltet werden, dass diese langfristig durch das Land und die Kommunen getragen und finanziert werden können und am Tarif orientierte Löhne und Gehälter sind sicherzustellen.

 

Die Nennung des Schlossgarten Neustrelitz und der Konzertkirche in Neubrandenburg in der Fußnote zu III in der ersten Fassung wurde wieder entfernt um Vorfestlegungen zu vermeiden. Hierfür wurde in III die Möglichkeit eingefügt, auf besondere Situationen der Spielstätten von Seiten der Träger hinzuweisen.

 

Die Bewertung der bereits erfolgten kommunalen Investitionen wurde von Absatz IV in Absatz I übernommen. Die Befristung auf 10 Jahre wurde dabei gestrichen.

 

In V wurde die Frist von einer Woche in schnellstmöglich geändert.

 

Das Wort „Intendant“ wurde durch „Theaterleitungen“ ersetzt.

 

Wann die Vorlage des Gutachtens erfolgen wird, wird nunmehr offen gelassen.

 

Bezüglich der Ernennung von Mitgliedern der Steuerungsgruppe wurde deutlich gemacht, dass es darum geht, pro Theaterträger ein  Mitglied zu ernennen. Weitere vier Mitglieder sollen dann vom Land ernannt werden, sodass die Gruppe insgesamt 10 Mitglieder haben soll.

Aus Sicht des Dezernates beinhaltet der nun vorliegende Entwurf die wesentlichen Punkte, die auch durch die Bürgerschaft beschlossen wurden. Es wird daher empfohlen, die Vereinbarung so anzunehmen.

 

Nach der neuen zu erwartenden Theaterfinanzierungsregelung für 2014 würde eine Ablehnung der Vereinbarung dazu führen, dass die Theaterträger entweder ein eigenes Konzept für einen langfristigen ausfinanzierten Bestand des Theaters vorlegen müssen oder mit einen bis zu 10 % Abschlag bei den Mittel der Theaterfinanzierung aus dem Kultusministerium zu rechnen hätte. Dies würde ca. 600.000 € weniger an Fördermitteln bedeuten.

 

Die Diskussion darüber, wie das Theater weiterzuentwickeln ist, ist dann nach Vorlage des Gutachtens zu führen.

 

 

 

Anlagen:

Geänderter Entwurf der Vereinbarung zu den Voraussetzungen und Grundlagen der zukünftigen Organisation der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern vom 06.09.2013

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.10.2013 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

04.11.2013 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich