Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1295
Grunddaten
- Betreff:
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Vorbereitung der Änderung der Rechtsform des Kitabetriebes und der Einbringung der Immobilien der städtischen Kindertagesstätten und Horte in die Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Greifswald mbH (WVG)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend
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Beratung
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07.04.2014
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.04.2014
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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30.04.2014
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt in Abänderung des Bürgerschaftsbeschlusses B 689-37/13 vom 16.12.2013:
- Vorbereitung des Eigenbetriebes
Die Betreibung der kommunalen Kindertagesstätten soll in der Rechtsform eines Eigenbetriebes erfolgen, der zum 01.01.2015 seine Tätigkeit aufnehmen soll.
II.
Die Verwaltung wird zur Umsetzung dieser Maßnahme beauftragt zur Vorbereitung einer Beschlussfassung durch die Bürgerschaft im September 2014
1. Eine Eigenbetriebssatzung zu erstellen und die Bildung eines Betriebsausschusses vorzubereiten.
2. Die Ausschreibung für die Stelle eines/einer Eigenbetriebsleiters/in vorzubereiten
3. Die erforderlichen Personalgespräche unter Beteiligung der betroffenen Gewerkschaften zu führen.
4. Die für die Durchführung des Eigenbetriebs notwendigen sachlichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen zu ermitteln.
- Überführung der Immobilien
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Greifswald mbH (WVG) unverzüglich einen Gesellschafterbeschluss mit folgendem Inhalt zu fassen:
Die Geschäftsführung der WVG wird beauftragt bis zum 15. August 2014 die Verkehrswerte der Immobilien zu ermitteln, in denen städtische Kindertagesstätten und Horte betrieben werden, soweit es sich um Immobilien handelt, die im städtischen Eigentum stehen.
1. Bei gleichzeitiger anderweitiger Nutzung solcher Immobilien, beispielsweise als Schule (Krull-Hort), soll die Wertermittlung nur erfolgen, wenn es rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, diese Immobilien rechtlich zu teilen und sich die Wertermittlung dann nur auf den zur Nutzung als Kindertagesstätte oder Hort abteilbaren Teil dieser Immobilie beziehen.
2. Die Wertermittlungen sind zu begründen und haben sich nur am Verkehrswert zu orientieren.
3. Die WVG soll eine/n öffentlich bestellte/n und vereidigte/n Grundstückssachverständige/n beauftragen.
4. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens trägt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald
IV.
In der Bürgerschaftssitzung im September 2014 soll der Oberbürgermeister auf der Grundlage der ermittelten Werte die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Sacheinlage in die WVG auf
- die Stadt
- den Kita-Eigenbetrieb und
- die WVG
darlegen. Dabei soll insbesondere darüber Auskunft gegeben werden, ob eine Einbringung mit Nachteilen für die Mieter/innen der WVG, insbesondere Mieterhöhungen, verbunden ist.
V.
In der Bürgerschaftssitzung im Oktober 2014 entscheidet die Bürgerschaft, ob die genannten Immobilien als Sacheinlage in die WVG eingebracht werden sollen. Im Falle eines positiven Votums wird der Oberbürgermeister beauftragt auf Basis der ermittelten Verkehrswerte der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu der drauffolgenden Sitzung eine Beschlussvorlage zur kapitalerhöhenden Einbringung der Immobilien in das Vermögen der WVG vorzulegen.
Sachdarstellung
Es ist das übereinstimmende Ziel der Einbringer dieser Beschlussvorlage durch die Organisations- und Rechtsformänderung für die kommunalen Kitas die Kostentransparenz zu erhöhen, die kommunalen Kitas effektiver zu betreiben und die Platzkosten mittel- bis langfristig zu senken. Darüber hinaus soll eine möglichste schnelle Sanierung der Kitaimmobilien erfolgen.
Die zur Umsetzung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen und die für deren Umsetzung erforderlichen Beschlüsse der Bürgerschaft sollen noch in diesem Jahr geplant und gefasst werden, damit der Neustart der Kitas zum 01. Januar 2015 tatsächlich erfolgen kann. Ein weiteres Zuwarten und Verschieben der Entscheidungen und Beschlüsse bis in das Jahr 2015 mit einem Beginn erst zum 01. Januar 2016 ist weder den Kindern und deren Eltern, aber auch nicht den Erzieherinnen und Erziehern zuzumuten.
In Fortführung des Beschlusses vom 16. Dezember 2013 sehen die Einbringer nunmehr erhebliche Vorteile, trotz der entstehenden Grunderwerbsteuer, wenn die Immobilien im Wege einer kapitalerhöhenden Sacheinlage eingebracht werden.
Hierfür sprechen nicht nur die die Möglichkeit das bei der WVG vorhandene Know-How in Sachen Gebäudesanierung zu nutzen, sondern auch vielfältige steuerliche Effekte. Die Einzelheiten hierzu und eine genaue Kalkulation bis hin zu den Auswirkungen bei den Platzkosten soll der Oberbürgermeister gemäß Ziffer IV. dieser Beschlussvorlage bis zum September des Jahres vorlegen.
Allerdings - und dass soll bereits an dieser Stelle deutlich herausgestrichen werden -, soll es keine finanzielle Belastung der Mieter/innen der WVG durch die Übernahme der Kitaimmobilien geben. Die Einbringer gehen indes davon aus, dass die Übertragung der KItaimmobilien auf die WVG deren Eigenkapitalbasis erheblich stärken wird und die WVG wird mit der Vermietung der Kitas keine Verluste, sondern im Gegenteil Gewinne erwirtschaften wird, wenn auch nur im geringem Umfang.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
1 |
11 |
6.2.6.00 |
Beteiligungen |
40.000,00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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164,4 kB
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