Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabensträger (STALU) des Sperrwerksbaus zu prüfen, eine Sondernutzung des Deichverteidigungsweges zu ermöglichen.

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Sachdarstellung

Der Hafen Wieck ist ein beliebtes Ziel von Flusskreuzfahrtschiffen. Mehrere Veranstalter laufen in der Saison den Hafen Wieck an. Der Liegeplatz für die bis ca. 80 m langen Schiffe ist die Nordseites des Rycks vor dem Sperrwerk. Die meist älteren Passagiere werden zu Landausflügen mit Bussen vom Liegeplatz abgeholt und dorthin zurück gebracht.

Vor Beginn des Sperrwerksbaus fuhren die Busse durch den Ortsteil Wieck zur Uferpromenade „Am Hafen“. Dabei gab es nach Berichten von Wiecker Bürgern außerordentliche Verkehrssituationen, verursacht durch die Größe der Busse und die engen Abmaße der Dorfstraßen und Kurvenradien. Blockierte Kreuzungen, Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Verkehrsrichtung und die hohe Belastung der Straßen gehörten in der Kreuzfahrtsaison zum Wiecker Alltagbild.

 

Momentan ist in der Bauphase des Sperrwerks eine zeitweilige Entspannung festzustellen. Die Busse nutzen die Baustraße des Sperrwerks vor dem Deich, der Wiecker Ortskern ist frei von Busverkehr.

Mit Fertigstellung des Sperrwerkes und der Deichbauten tritt die Ausgangssituation wieder ein: die Baustraße wird rückgebaut und steht nicht mehr zur Verfügung. Gleichzeitig wird landseitig des Deiches ein Verteidigungsweg errichtet.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit dem Vorhabensträger ins Benehmen zu setzen mit dem Ziel einer Sondernutzung des Deichverteidigungsweges für den Busverkehr der Kreuzfahrtschiffe. Zu vereinbaren sind die bautechnischen und verkehrsrechtlichen Eignungen des Verteidigungsweges für die beschriebene Nutzung und die Maßnahmen für die Durchführung.

 

Die Sondernutzung hat das Hauptziel den Ortskern Wieck von außerordentlichen Belastungen zu befreien. Unbefugte Nutzung und Schädigungen des Deiches sollen mit geeigneten Absperrsystemen (z.B. Schranken) unterbunden werden.

 

Über mögliche Kosten für die Ertüchtigung des Verteidigungsweges ist im Verlaufe des Verfahrens zu befinden.

 

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Beschlüsse

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30.09.2014 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

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07.10.2014 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - mit Änderungen

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13.10.2014 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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27.10.2014 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich

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