Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/97

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Umbenennung der Straße „An den Gewächshäusern“ in „Am Elisenpark“.

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Sachdarstellung

Der derzeitige bauliche Zustand der Straße „An den Gewächshäusern“, welche als Zufahrtsstraße zum Einkaufszentrum „Elisenpark“, dem Postverteilungszentrum und anderen gewerblichen Einrichtungen dient, ist insgesamt ausbau- bzw. erneuerungsbedürftig. Der vorhandene Fahrbahnbelag aus Ortbeton weist erhebliche Mängel auf. Die Nebenanlagen sind nur einseitig vorhanden. Ein beauftragtes Gutachten zeigt zudem auf, dass unter der Betonfahrbahn keine Bettungsschichten vorhanden sind, d.h. kein regelgerechter Aufbau vorliegt. Das hat zur Folge, dass Instandsetzungsmaßnahmen nicht zu einer Wiederherstellung der erforderlichen Qualität führen können. Die Straße „An den Gewächshäusern“ soll daher ausgebaut werden. Der geplante Ausbau beinhaltet die Herstellung von beidseitigen Gehwegen und eine dem Verkehrsaufkommen genügende Fahrbahn (inklusive Radfahrstreifen). Die Straße „An den Gewächshäusern“ wird nach Abschluss der Ausbaumaßnahmen bzw. der Erschließungsbaumaßnahmen insgesamt ca. 930 m lang sein. Sie verläuft von der Koitenhäger Landstraße in südöstlicher Richtung bis auf das ehemalige Betriebsgrundstück des VE Gut Gartenbau. Auf halber Strecke führt eine 60 m kurze Abzweigung zu dem Einkaufszentrum Elisenpark.

 

Die Straße „An den Gewächshäusern“ ist in ihrem geraden Verlauf von der Einmündung in die Koitenhäger Landstraße im Südwesten bis zum Elisenhain im Südosten nach der natürlichen Betrachtungsweise eine Anlage. Die Anlage zerfällt jedoch in Zwangsabschnitte, weil unterschiedliche rechtliche Regelungen für die Abrechnung der Baumaßnahmen zur Anwendung gelangen.

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat durch § 2 Abs. 1 S. 6 SABS zum Ausdruck gebracht, dass die Erhebung von Wegebeiträgen regelmäßig zu prüfen ist. Eine Reduzierung des gemeindlichen Ermessens, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen stets besondere Wegebeiträge erhoben werden sollen, ist damit nicht verbunden.

Die Verwaltung hat daher mit dem Beschluss Nr. B 556-29/12, Ziffer 4, zum Ausbau der Straße „An den Gewächshäusern“ vorgeschlagen, dass besondere Wegebeiträge nicht erhoben werden sollen und stattdessen mit der Metro Group Asset Management Service GmbH ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gewährung eines Zuschusses geschlossen werden soll. Das grundsätzlich nicht beitragspflichtige Unternehmen hat bereits eine Beteiligung (einschließlich zu erhebender Beiträge für die endgültige Herstellung des Abzweiges zum Elisenpark) in Höhe von 200.000 € erklärt. Nach den derzeitigen Kostenanschlägen würde mithin ein erheblicher Betrag verbleiben, der auf den Anteil der beitragspflichtigen Anwohner, Gewerbetreibenden und Grundstückseigner angerechnet werden und diesen verringern könnte. Dies ist nach der derzeitigen Kostenschätzung mehr, als durch die bloße Erhebung von Wegebeiträgen erreicht werden könnte.

 

Anlässlich der Verhandlungen der Verwaltung mit der Metro AG hat das Unternehmen angeregt, die Straße „An den Gewächshäusern“ umzubenennen in einen Straßennamen, der den Namen des Einkaufszentrums mitführt. Der hergebrachte Name des Einkaufszentrums lautet Elisenpark. Dieser Name leitet sich von der Lage des Einkaufszentrums südlich von Greifswald zum Waldgebiet Elisenhain ab.

 

Folgende Vorteile werden derzeit im Hinblick auf die Umbenennung gesehen. Dem jetzigen Straßennamen „An den Gewächshäusern“ fehlt es seit dem vollständigen Rückbau der Gewächshäuser des ehemaligen Betriebs Gut Gartenbau an jedem präsenten örtlichen oder funktionalen Bezug. Demgegenüber hätte der Straßenname „Am Elisenpark“ einen präsenten sowohl örtlichen wie auch funktionalen Bezug, denn etwas weiter südlich gelegen befindet sich das Waldgebiet Elisenhain und die Straße ist eine wichtige Zufahrts- und Abfahrtsstraße zum und vom Einkaufszentrum Elisenpark.

 

Folgende Nachteile werden derzeit im Hinblick auf die Umbenennung gesehen.

Im Vorfeld der Umbenennung hat eine Anhörung stattgefunden, im Rahmen welcher die Anwohner, Gewerbetreibenden und Grundstückseigner angeschrieben worden sind.

Die Umbenennung der Straße hätte für 63 Anwohner, 13 Gewerbetreibende und 11 Grundstückseigner eine Anschriftenänderung zur Folge. Die „neue“ Anschrift muss je nach individueller Lebenslage einem oder einigen amtlichen Registerbehörden gemeldet werden. Sowohl im privaten, vor allem aber geschäftlichen Bereich entsteht gegenüber Dritten entsprechender Informationsbedarf. Wenngleich die für die Anlieger, Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden mit der Straßenumbenennung verbundenen Gebühren bei den entsprechenden Registerbehörden durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erlassen werden, entstünden für die Betroffenen, insbesondere für die Gewerbetreibenden, dennoch neben dem bürokratischen Eigen- und Zeitaufwand erhebliche Kosten (z. B. durch neue Fahrzeugbeschriftungen, Visitenkarten, Firmenstempel, Telefonbucheinträge, Informationen an alle Kunden und Geschäftspartner etc.)

 

Von den angeschriebenen Bürgern haben sich 6 Anlieger, 4 Gewerbetreibende und 4 Grundstückseigner im Rahmen der Anhörung geäußert (siehe Tabelle).

Eine Befürwortung der Straßenumbenennung haben lediglich 4 Grundstückseigner und 1 Anwohner vorgebracht.

Für eine Ablehnung der Straßenumbenennung wurden hauptsächlich folgende Gründe angeführt:

  • der zukünftige Straßenname würde eine unverdiente Werbung für die METRO AG darstellen
  • das Unternehmen als einer der Hauptnutzer der Straße neben den Kunden des Elisenparks leistet immer noch einen zu geringen Beitrag an den Kosten der Baumaßnahme
  • Aufwand und Kosten der Umbenennung stehen in keinem Verhältnis
  • Insbesondere die Gewerbetreibenden beklagen den finanziellen Aufwand der mit der Umbenennung verbundenen Ummeldungen, vor allem da einige Unternehmen erst kürzlich an den neuen Standort gezogen sind. Eine Umbenennung hätte für einige eine erneute finanzielle Belastung zur Folge

 

Die Vorteile und Nachteile sind gegeneinander abzuwägen.

 

Straßennamen werden so vergeben, dass sie bestimmten Stadtteilen zuzuordnen sind, um eine möglichst schnelle Auffindung, insbesondere im Falle der Gefahrenabwehr, zu gewähr-leisten. Dies wäre auch mit dem neuen Namen „Am Elisenpark“ im Zuge der Umbenennung gewährleistet.


Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

THH 6

54100

04800000-M12010

Gemeindestraßen

Aus- und Neubau Straße an den Gewächshäusern

500,-

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2014

1.466.500,-

0,-

1.466.000,-

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2014

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.10.2014 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)

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07.10.2014 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur - mit Änderungen

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07.10.2014 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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13.10.2014 - Hauptausschuss (HA)

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27.10.2014 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich

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