Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/99

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Planung des Ersatzneubaus der Fischer-Schule und die Sanierung der vorhandenen Schulsporthalle am bisherigen Standort in der Einsteinstraße.

 

2. Der Neubau der Schule soll vierzügig erfolgen und eine inklusive Beschulung, als vom Land gefördertes Modellprojekt, gewährleisten. Durch die Verwaltung ist in Abstimmung mit dem noch zu beauftragenden Planungsbüro unter Einbeziehung der Schulleitung ein Raumprogramm unter Beachtung der inklusiven Beschulung aber auch moderner Bildungsaspekte zu erarbeiten, das vom Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen und dem Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft und dem Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung zu genehmigen ist.

 

3. Greifswald verfolgt hinsichtlich der Nachhaltigkeit seiner Gebäude hohe Ziele. Die Lebenszykluskosten der Gebäude stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar und sind bei den Planungen ausführlich darzustellen. Unterschiede der Kosten zwischen Bau und Betrieb zwischen Passivhausstandard und  Standards nach ENEV gültig ab 01.01.2016 sollen zur Entscheidungsfindung dargestellt werden. Das Gütesiegel der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt. Von einer Zertifizierung kann abgesehen werden.

 

4. Zur Einwerbung von Fördermitteln aus dem EFRE-Programm von 2014 – 2020 ist unverzüglich eine Planung bis zur Leistungsphase 3 zu erstellen. Dazu wird außerplanmäßig eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 800.000 € für das Haushaltsjahr 2015 bereitgestellt.

 

5. Bis zur Förderantragsstellung sind mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald die finanziellen Auswirkungen aus dem Neubau verbindlich zu regeln.

 

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Sachdarstellung

Zu 1.:

Der derzeitige Schulbau der IGS „Erwin Fischer“ entspricht der Modulbauweise (Plattenbau) aus den 80-iger Jahren. Auf Grundlage des Bauzustandsberichtes städtischer Anlagen und Gebäude aus dem Jahr 2012 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Auszug als Anlage 1) beigefügt wurde damals ein Sanierungsstau in Höhe von 4,5 Mio. € ermittelt. Es besteht insgesamt erheblicher Bauunterhaltungsrückstau an allen Bauteilen. Insbesondere sind die Fluchtwege, der Brandschutz und Sicherheitsbeleuchtung nicht den heutigen Anforderungen entsprechend. Aufgrund der Bauweise ist eine Gesamtsanierung zwar möglich, doch ist einzuschätzen, dass im Ergebnis weiterhin mit Restriktion zu rechnen wäre. Insbesondere die Herstellung der Barrierefreiheit und die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege ist ggf. nur über Ausnahmegenehmigungen bauordnungsrechtlich sicherzustellen.

 

Auch unter Beachtung weiterer Aspekte im Vorfeld einer Entscheidung, ist weiter anzumerken, dass die jetzige Schulbaulichkeit nicht geeignet sein wird, mögliche Mehrbedarfe aufzunehmen. Die Sanierung vermag nicht grundlegende Neustrukturierungen entsprechend moderner pädagogischer Bildungsauffassungen zu gewährleisten. Dies gilt umso mehr, wenn hier ein Modellprojekt zur inklusiven Beschulung umgesetzt werden soll. Auch dies spricht für einen Schulneubau, der unter Berücksichtigung moderner Schul- und Bildungsentwicklung erhebliche Perspektiven für die Bildungslandschaften für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald und deren Umland in sich tragen würde. 

 

Daneben ist zu beachten, dass eine Komplexsanierung, für die nach der vorliegenden Aufgabenstellung wegen der erhöhten Schülerzahlen auch ein Anbau benötigt würde, nicht im laufenden Schulbetrieb zu realisieren ist. Für die mindestens 2-jährige Neubau- und Sanierungsphase müsste ein Ersatzstandort gefunden werden. Ein solcher ist derzeit nicht ersichtlich. Insofern müsste eine Containerlösung realisiert werden, die sehr teuer und zudem nicht förderfähig wäre. Unter Abwägung dieser Aspekte und unter Berücksichtigung der vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus in Aussicht gestellten 75%-igen Förderung ist der vorgeschlagene Ersatzneubau die wirtschaftlich sinnvollste Variante.

 

Die Sporthalle ist im Jahr 2010 mit Konjunkturpaketmitteln teilweise saniert worden. Es besteht nach wie vor erheblicher Instandsetzungsbedarf. Insbesondere sollen auch energetische Maßnahmen durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von ca. 700.000,-€  zu rechnen. Auf Grund der hohen Förderquote sollte die Sanierung der Sporthalle zeitgleich mit dem Neubau der Schule erfolgen, so dass insgesamt ein komplett sanierter Schulstandort entsteht.

 

Zu 2.:

Im Kontext einer möglichen Sanierung/Neubau der IGS „Erwin Fischer“ ist zur genaueren Bestimmung des Umfangs durch das Schulverwaltungsamt eine Überprüfung der perspektivischen Schülerzahlen im Sekundärbereich I erfolgt. Daraus ergibt sich, dass eine Dreizügigkeit der IGS künftig nicht ausreichen wird, um einen bedarfsgerechten schulischen Betrieb dauerhaft aufrecht zu erhalten. Demnach sind die Voraussetzungen für eine mindestens vierzügige IGS gegeben. Mit Schreiben vom 18.08.2014 hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald bestätigt, dass der Standort der IGS im Bestand als gesichert anzusehen sei und auch die von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorgenommene Schulstandortbetrachtung schlüssig sei. Insofern empfiehlt die Verwaltung, die Fischerschule künftig vierzügig zu führen.

 

Weiterhin wird empfohlen, die Fischer-Schule als Modellschule für eine inklusive Beschulung zu errichten, die auch Schüler aus dem Landkreis aufnehmen soll. Dazu haben Gespräche mit dem Bildungsministerium stattgefunden. Von dort wird das Vorhaben ausdrücklich begrüßt. Der Neubau der IGS soll zudem den Anforderungen an eine moderne Schule entsprechen. Nach Auffassung des Fachamtes (Amt für Jugend, Bildung, Sport und Wohngeld) sollten folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:

 

-          Berücksichtigung unterschiedlicher gleichberechtigter Lernformen (allein, zu zweit, Kleingruppen, Klassen etc.)

-          Methodischer Variantenwechsel zwischen Instruktion und Eigenaktivität der Schüler/innen

-          Ergonomisch angepasste, gesunde, lernfördernde Umgebung schaffen, die alle Sinne anspricht und allen Sinnen gerecht wird

-          Angemessene Arbeitsplätze für Lehrer/innen und päd. Fachkräfte u.a.. die moderne Teamarbeit ermöglichen

-          Begegnungs- und Kommunikationsort für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Herz der Schule) Aula o.ä.

-          Gemeinsame Nutzung von räumliche Ressourcen von Schule und kommunalem Umfeld

-          Intelligente Flächennutzung, nicht bloßer additiver Mehrbedarf, integrierte Organisationsmodelle (Berücksichtigung des Ganztagesbetriebes), Berücksichtigung Inklusion, multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten

 

Der bauliche Mehraufwand für den rein inklusiven Aspekt wird von Seiten des Bildungsministeriums als gering eingeschätzt. Aus Sicht des Ministeriums geht es bei der Inklusion, zusätzlich zu den bereits jetzt in den Klassen vorhandenen Kindern mit Aufmerksamkeitsdefiziten, emotionalen und kognitiven Entwicklungsstörungen und Entwicklungsverzögerungen u.a. mit steigender Tendenzen der Schüler speziell um die Förderung im Bereich Hören, Sehen und motorische Bewegungsstörung. Dies betreffe nach Einschätzung des Ministeriums allerdings nur eine geringe Zahl (durchschnittlich 8 bis 12) von Schülern. Dabei sei die mögliche Aufnahme von Schülern aus dem Landkreis bereits berücksichtigt. Es müssten demnach drei zusätzliche Räume für einen Beratungs- und Dokumentationsraum des Sonderpädagogen, einen als Gesundheits- und Ruheraum und einen für time-out-Situationen bzw. als Schulstation geschaffen werden. Zusätzlich sollten ca. ein Drittel der Klassenräume mit besonderen Anforderungen für Hören, Sehen und motorische Bewegungsstörungen ausgestattet werden (Akustikdecken, gesonderte Beschilderung, besonderer Platzbedarf für Rollstuhlfahrer). Eine zusätzliche Förderung durch das Bildungsministerium ist nicht möglich. Das Bildungsministerium verfüge für Bauvorhaben über kein Budget. Diese seien im Bauministerium gebündelt. Das Bildungsministerium wird aber bereits vorab zwei Sonderpädagogen bereitstellen und das Modellvorhaben insoweit dauerhaft finanziell unterstützen.

 

Zu 3.:

Über das EFRE-Förderprogramm 2014 – 2020 ist grundsätzlich eine Förderung des Ersatzneubaus Fischerschule einschließlich Sanierung der Sporthalle mit bis zu 75% möglich. Dazu haben bereits Gespräche mit dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus stattgefunden. Nach den vom Ministerium herausgegebenen Arbeitshinweisen ist durch die Stadt bis Anfang 2015 ein Konzeptantrag zu erstellen (wird derzeit vom Stadtbauamt erarbeitet), der die zu beantragenden Bauvorhaben beinhaltet. Seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus soll im Mai 2015 eine Bestätigung des Konzepts erfolgen. Eine verbindliche Bestätigung der aus dem Konzeptantrag umzusetzenden Baumaßnahmen erfolgt im Oktober 2015. Für das Projekt der IGS „Erwin Fischer“ ist hierzu auch die Vorlage einer bestätigten Schulentwicklungsplanung (Landkreis Vorpommern-Greifswald) und die Vorlage der sogenannten „Haushaltsunterlage Bau“ (Planungsunterlagen bis zur Leistungsphase 3) erforderlich.

 

Bei einem vierzügigen Schulneubau, unter Beachtung  inklusiver und zeitgemäßer bildungspolitischer Anforderung, ist von Bau- und Ausstattungskosten von grob geschätzt 18,2 Mio. € auszugehen. Diese grobe Kostenschätzung basiert auf einem vorläufigen Raumprogramm, das im Planungsprozess im Detail überarbeitet und abgestimmt werden muss. Je nach Ergebnis der endgültigen Abstimmungen können die Baukosten variieren. Insofern wird vorgeschlagen, dass das Raumkonzept durch den Bildungs- und den Finanzausschuss zu bestätigen ist. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Schulneubau auf dem Gelände der vorhandenen Außen- und Kleinfeldanlagen errichtet werden muss. Die neuen Außenanlagen und die Kleinfeldanlage müssten am Standort der vorhandenen Schule errichtet werden, die hierfür abgerissen werden muss. Ob die Schule kurzfristig als Ausweichobjekt für andere Baumaßnahmen genutzt werden kann erscheint unter dieser Voraussetzung fraglich und muss im weiteren Planungsprozess geklärt werden. Im Einzelnen stellen sich die geschätzten Kosten somit wie folgt dar:

 

        Neubau Fischerschule: 12,0 Mio. €

        Außenanlagen:               1,5 Mio. €

        Herrichten Grundstück   0,5 Mio. €  (incl. Abbruch vorhandenes Schulgebäude)

        Ausstattung                    0,5 Mio. €  (grds. nicht förderfähig)

        Sanierung Sporthalle      0,7 Mio. €

        Nebenkosten                  3,0 Mio. €

        Gesamtkosten            18,2 Mio. €

 

Bei diesem Bauvolumen sind für die Erstellung der Planungsunterlagen bis zur Leistungsphase 3 ca. 800.000,- € erforderlich. Diese müssen durch die Stadt auf eigenes Risiko zunächst vorfinanziert werden um den Förderantrag stellen zu können. Mittel sind dafür bisher im Haushalt und Finanzplanungszeitraum nicht enthalten. Die Planungsleistung muss bei diesem Umfang in einem offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben werden, so dass insgesamt mindestens ein Jahr benötigt wird um die Planungsunterlagen zu erstellen. Um den Termin Oktober 2015 einhalten zu können, müssen daher unverzüglich entsprechende Haushaltsmittel eingestellt werden.

 

Bei den Gesprächen im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus ist das Vorhaben positiv bewertet worden und eine Förderung, bei Vorliegen aller Antragsunterlagen, in Aussicht gestellt worden. Ohne Förderung erscheinen ein Neubau der Schule und die Sanierung der Sporthalle aus dem städtischen Haushalt finanziell nicht darstellbar und wird auch vom Landkreis abgelehnt. Die Förderrichtlinie für das EFRE-Programm wird derzeit durch das Wirtschaftsministerium erarbeitet, so dass bzgl. der förderfähigen Kosten, insbesondere zum Umfang der Förderfähigkeit der Planungskosten, noch Unsicherheiten bestehen. Auch kann auf Grund der Höhe der Investitionssumme nicht definitiv ausgesagt werden, dass die Förderung zu 75% erfolgt. Gleichwohl sollten unter Zurückstellung von Restrisiken die Haushaltsmittel für die Planung außerplanmäßig freigegeben werden.

 

Zu 4.

Gemäß dem Vertrag zur Rückholung der Schulen bedürfen Investitionen bei den betroffenen Schulen der Zustimmung des Landkreises. Eine verbindliche Aussage liegt derzeit noch nicht vor und ist daher spätestens mit der Antragstellung zu regeln. Weiter ist zu beachten, dass die IGS in der Eröffnungsbilanz mit einem Wert von 1.675.000,-€ bewertet wurde. Die jährliche Abschreibung beträgt ca. 35.000,-€. Bei einem Abriss der freigezogenen Schule entsteht daher eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe des dann vorliegenden Restbuchwerts. Hier ist mit dem Landkreis zu klären, wer diesen Verlust übernimmt. (Hinweis: Eine Refinanzierung der Investitionskosten für die Sporthalle durch den Landkreis erfolgt nicht über den Vertrag zur Rückholung der Schulen, aber indirekt über die zu errichtende Nutzungsgebühr).         

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

8

21801.09610000

IGS „Erwin Fischer“

800.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

VE 2015

0

0

800.000,00

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

VE 2015

VE 2015

51103 M11001 - SV 161 A-Programm

51103 M11008 - SV 198 SW II

750.000,00

  50.000,00

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.10.2014 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)

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06.10.2014 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft

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06.10.2014 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - mehrheitlich

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07.10.2014 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - mit Änderungen

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13.10.2014 - Hauptausschuss (HA)

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27.10.2014 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig

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16.11.2015 - Bürgerschaft (BS)