Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/108
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von nicht verbrauchten Mitteln des Kultur- und Sozialpasses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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06.10.2014
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Gestoppt
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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09.10.2014
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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13.10.2014
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.12.2014
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Verwendung von nicht verbrauchten Mitteln für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Die für den KUS in den Haushalt eingestellten Mittel, die im laufenden Jahr bis 31.10. nicht verbraucht wurden, sollen an gemeinnützige Vereine bzw. freie Träger ausgereicht werden, die Ermäßigungen für Leistungsberechtigte in den Bereichen Jugend, Sport, Freizeitgestaltung und Bildung gewährleistet haben.
Über die Anträge beschließt die Bürgerschaft auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Jugend und Soziales in der letzten Sitzung des Haushaltsjahres. Ein Anspruch besteht nicht.
Sachdarstellung
Am 16.09.2013 beschloss die Bürgerschaft eine Erhöhung der im Haushalt 2014 eingestellten Mittel für den KUS auf 30.000 €.
Gegenwärtig haben 799 Bürger und 692 Familienangehörige einen Antrag auf den Kultur- und Sozialpass gestellt.
Die Verkehrsbetriebe und das Freizeitbad der Stadtwerke Greifwald stellen die monatlich gewährten Vergünstigungen der Universitäts- und Hansestadt in Rechnung. Entsprechend der Rechnungslegung mit Stand 31. August wurden bereits 9.079 € ausgegeben.
Voraussichtlich wird die Summe zum Jahresende ca. 16.000 € betragen.
Die verbleibende Differenz zu den im Haushalt eingestellten 30.000,00 € soll Vereinen, die die Gemeinnützigkeit nachweisen können, bzw. freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe auf Antrag ausgereicht werden können.
Ziel ist es, Einnahmeverluste dieser Träger zu kompensieren, die ihnen durch Gewährung von Ermäßigungen für Leistungsberechtigte entstanden sind. Vorrangig sind Träger zu bedenken, deren Angebote den Bereichen Jugend, Sport, Freizeitgestaltung und Bildung zugeordnet werden können. So sollen für diese Träger gezielt Anreize geschaffen werden, insbesondere für den Kreis der Leistungsberechtigten Ermäßigungen für deren Teilnahme an Angeboten einzurichten.
Falls bei diesen Angeboten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket greifen, ist eine Ausfallsentschädigung aus den KUS-Mitteln ausgeschlossen.
Die genannten Voraussetzungen sind gegeben bei: Heimattierpark Greifswald e.V., Kunstwerkstätten-Jugendkunstschule Greifswald e.V. und Musikfabrik Greifswald e.V.
Über die eingereichten Anträge hat die AG KUS einen Vorschlag zur Ausreichung der finanziellen Mittel zu erarbeiten. Dieser Vorschlag soll im Ausschuss für Soziales, Sport und Jugend diskutiert und abgestimmt werden. Anschließend ist die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft erforderlich.
Die nach Ausreichung dieser Mittel noch verbleibende Summe soll in den Haushalt zurück fließen.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
10 |
35100.54190000 |
Zuschuss KUS |
30.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2014 |
30.000 |
30.000 |
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Folgekosten |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
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1 |
2015 |
35100.54190000 |
30.000 |
Weiterführung KUS |
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