Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/49

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Einführung von neuen Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Die Beamtinnen und Beamten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind gemäß §§ 42 ff. der Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung — ALVO M-V) in regelmäßigen Abständen dienstlich zu beurteilen. Nach § 45 ALVO M-V erlässt für die Beamtinnen und Beamten die oberste Dienstbehörde die zur näheren Ausgestaltung erforderlichen

Richtlinien.

 

Die derzeit geltenden Beurteilungsrichtlinien stammen vom 27.09.2004. Zwischenzeitlich sind eine Vielzahl von Änderungen beamtenrechtlicher Vorschriften (Beamtenstatusgesetz, Landesbeamtengesetz M-V, Allgemeine Laufbahnverordnung M-V) in Kraft getreten, so dass sich auch ein Änderungsbedarf im Bereich der dienstlichen Beurteilungen ergibt.

 

Die Landesregierung hat daher ab dem 01.01.2014 neue Beurteilungsrichtlinien erlassen (Verordnung vom 23.09.2013 zur Änderung der Allgemeinen Laufbahnverordnung - GVOBl. M-V S. 558) und darin den kommunalen Dienstherren empfohlen, diese Richtlinien entsprechend anzuwenden (Pkt. 13 der Beurteilungsrichtlinien des Landes).

 

Mit In-Kraft-Treten der neuen Beurteilungsrichtlinien werden die zurzeit  bei der Universitäts- und Hansestadt geltenden Beurteilungsrichtlinien, beschlossen durch die Bürgerschaft am 27.09.2004, außer Kraft gesetzt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.10.2014 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

27.10.2014 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich

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