Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/91

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung.

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Sachdarstellung

Eine Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes ist die Feststellung des Hundebestandes im Stadtgebiet. Derartige steuerliche Ermittlungen bedürfen einer Rechtsgrundlage. Diese bildet § 9 Abs. 4 Satz 1 der Hundesteuersatzung. Darin heißt es:

 

„Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstände und deren Stellvertreter sind verpflichtet, den Beauftragten der Stadt auf Nachfrage über die auf dem Grundstück, im Haushalt oder Betrieb gehaltenen Hunde und deren Halter wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen (§12 Abs. 1 KAG M-V in Verbindung mit §93 AO).“

 

Mit dieser Formulierung ist nicht eindeutig festgelegt, ob auch Private als Beauftragte der Stadt tätig werden dürfen. Da eine Fremdfirma mit der Feststellung des Hundebestandes beauftragt werden soll, ist die ausdrückliche Ermächtigung in die Satzung aufzunehmen, um Rechtsicherheit zu erlangen. Außerdem soll der Verweis auf § 93 AO herausgenommen werden, da dieser den Anwendungsbereich der Norm einschränkt. Gleiches gilt für § 9 Abs. 5 Satz 1 Hundesteuersatzung.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

6.1.1.00.00.0

40320000

Hundesteuer

+ 28.800

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2014

163.800

139.400 (Jahressteuer z. Zt.)

- 28.800 (ohne Maßnahme)

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

 

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

06.10.2014 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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13.10.2014 - Hauptausschuss (HA)

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27.10.2014 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich

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