Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/96

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende „Gebührensatzung für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft“.

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erließ am 20.06.2005 die „Satzung über die für die Sportstätten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu erhebenden Gebühren“, die letzte Änderungssatzung datiert vom 13.12.2010.

 

Die zur Beschlussfassung vorgelegte Satzung trägt zunächst den über die Jahre gestiegenen Kosten der Sportstätten Rechnung. Die Gebühren werden angemessen, aber in einem dem Interesse der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an der Förderung des Vereinssports abgewogenem Maße, erhöht. Die Gebührenerhöhungen dienen zugleich der Umsetzung des durch die Bürgerschaft am 16.12.2013 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes. Dort heißt es: 

 

„Die Maßnahme Nr. 10 des HSK (Erhöhung der Entgelte für die Nutzung von Sportanlagen)  geht zunächst ebenfalls davon aus, dass die Gebühren bei weitem nicht kostendeckend sind. Die Gebühren sollen neu kalkuliert und auf dieser Grundlage neue Gebührensätze festgelegt werden.“

 

Als Ziel wurden für das laufende Jahr 10.000 € und für die Jahre 2015 bis 2017 je 25.000 € an zu erzielenden Mehrerträgen durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Die Kalkulation der Gebühren erfolgte auf der Basis des voraussichtlichen Rechnungsergebnisses des Jahres 2013, die Kosten wurden den einzelnen Sportstätten produktgerecht zugeordnet. Der Satzung liegt eine Kalkulationsperiode von 2014 bis 2017 zugrunde.

 

Bei den Sporthallen wurden gleichartige Hallen jeweils zu Gruppen zusammengefasst (1- und 3-Feld-Hallen). Innerhalb der vergleichbaren Gruppen wurde aus Gründen der Gleichbehandlung aller Nutzer ein Durchschnittswert aus dem Aufwand der jeweiligen Kostenpositionen und der Stundenzahl gebildet. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass kein Nutzungsanspruch auf eine bestimmte Halle besteht und bei gleichartigen Hallen keine unterschiedlichen Gebühren zu zahlen sein sollen. Gesondert kalkuliert wurden die Mehrzweckhalle sowie das Volksstadion mit den dazu gehörigen Plätzen. Beim Volksstadion wurde aufgrund der Schwierigkeit, einzelne Kostenarten nach Einzelabrechnungen zu ermitteln, eine gleichmäßige Umlage vorgenommen.

Bei Sporthallen, deren Abrechnung an andere Gebäude gebunden ist, z.B. Schulen, wurden nicht eindeutig zuordenbare Bewirtschaftungskosten anteilig entsprechend der Fläche der Sporthalle umgelegt.

 

 

Darüber hinaus wurde die Satzung inhaltlich und rechtlich überarbeitet.

 

 


Erläuterung der wichtigsten Paragrafen der neuen Satzung:

 

§ 1 Gebührentatbestand:

 

Die Satzung regelt die Benutzung der kommunalen Sportstätten: Sporthallen, Sportplätze, Mehrzweckhalle, Freizeitbad sowie der sonstigen kommunalen sportlichen Infrastruktur, wie Versammlungs- und Schulungsräume.

 

Diese können während der Öffnungszeiten von jedem für sportliche Zwecke genutzt werden. Die Nutzung für andere als sportliche Zwecke unterliegt nicht dieser Satzung.

 

Neu ist die Regelung in Abs. 3 für die Benutzung der dem Geltungsbereich unterliegenden Teile des Freizeitbades, die hier nur für die in § 3 definierten Nutzergruppen A und B in der Zeit von Montag bis Freitag geregelt ist.

 

§ 2 Allgemeines:

 

Diese Vorschrift regelt die Modalitäten der Nutzung der, der Satzung unterliegenden Sportstätten, wie Antragstellung, gemeinsame Nutzung von Sportstätten, Überlassung und Widerruf der Nutzung.

 

§ 3 Gebührenschuldner:

 

Es werden die unterschiedlichen Benutzergruppen definiert. Nach der Zugehörigkeit zur Benutzergruppe richtet sich der in Anlage 2 zur Satzung ausgewiesenen Gebührensatz.

 

 

Da die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen für ein gesundes Aufwachsen erforderlich ist und zur Entwicklung von Sport- und Teamgeist beiträgt, fördert die Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Kinder- und Jugendsport. Ebenso ist erklärtes Ziel die Integration von Menschen mit Behinderungen und die Förderung des Behindertensports. Aus diesem Grund wurden Befreiungstatbestände aufgenommen.

 

§ 5 Maßstab und Satz der Gebühren, Auslagen:

 

§ 5 regelt den Maßstab und Satz der Gebühren.

 

§ 6 Zusätzliche Gebühren:

 

Hier werden mögliche zusätzliche anfallende Gebührentatbestände definiert, die Zuschauerabhängig sind, oder zusätzliche Leistungen erfordern.

 

Anlage Gebührenverzeichnis: 

 

Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken. Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden. Davon wurde im vorlegten Satzungsentwurf Gebrauch gemacht.

 

Der volle Gebührensatz kommt lediglich bei der Nutzergruppe C zum Ansatz. Zur Vereinfachung bei der Abrechnung erfolgt allerdings eine Rundung des ermittelten Gebührensatzes.

 

Bei der Nutzergruppe A wurden aus sozialpolitischen Erwägungen heraus nur moderate Erhöhungen der bisherigen Gebührensätze zum Ansatz gebracht. Für die Nutzergruppe B fallen die Gebührenerhöhungen ebenfalls relativ moderat aus und liegen unter dem ermittelten Gebührenhöchstsatz, da es sich ebenfalls um Vereine, Bildungseinrichtungen etc. handelt. Mit der zuvor beschriebenen Differenzierung der Gebühren kommt es zu einer Kostenunterdeckung, die durch die Stadt zu tragen ist.

 

Die neue Satzung soll am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

 

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in

1

08

42402/43229000

42402/43229100

Turn- und Sporthallen

+8000,00

2

08

42403/43229000

42403/43229100

Sportplätze

+2000,00

3

08

42404/43229000

42404/43229100

Freizeitbad/Schulschwimmen

+15.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

 

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.10.2014 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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09.10.2014 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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13.10.2014 - Hauptausschuss (HA)

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27.10.2014 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich

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