Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Gebührensatzung für die Häfen der Stadt

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Sachdarstellung

Die Hafengebührensatzung 2011/2012/2013 war nach Ablauf der Kalkulationsperiode neu zu kalkulieren. Textliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Satzungsinhalt sind nicht erfolgt.

 

Der Kostendeckungsgrad von 91 % im Kalkulationskreis I-Wieck/Stadthafen begründet sich aus der vom Verwaltungsgericht als rechtmäßig anerkannten Gebührenbefreiung der „Greif“, der Kinder- und Jugendausbildung im Wassersport sowie bei Erfüllung der Tatbestände des § 4 Abs. 2 Satz 2 KAG M-V. Die Rechtmäßigkeit der Ausklammerung des Museumshafenbereichs ist vom Verwaltungsgericht Greifswald zwischenzeitlich ausdrücklich bestätigt worden.

 

Im Kalkulationskreis 2-Seehafen Ladebow wurde die Herauslösung des Bahnbetriebes (AfA und Zinsen auf die Gleisanlagen, da hierfür ein eigener BgA gebildet wurde) berücksichtigt  Außerdem ist eine vom Betreiber HLG avisierte Umschlagsteigerung um jährlich 20 % berücksichtigt. Der Kostendeckungsgrad im Kalkulationskreis II-Seehafen Ladebow beträgt  unter Annahme eines Gebührensatzes von 0,71 €/BRZ und der angenommenen Umschlagmengen 100 %. Nicht berücksichtigt ist hierbei das umschlagabhängige Betreiberentgelt in Höhe von 40 %  der vereinnahmten Gebühren auf Grund von § 2  Ziff. 2 des Nutzungs- und Betreibervertrages Seehafen Greifswald-Ladebow vom 13.12.2012 für den Hafenbetreiber HLG.  Würden diese Abzüge als Aufwand berücksichtigt, betrüge der kostendeckende Gebührensatz 1,18 €/BRZ. Bereits die vorgeschlagene Anhebung des  Gebührensatzes von 0,60 €/BRZ auf zukünftig 0,71 €/BRZ bedeutet nicht nur eine Steigerung um über 18 %, sondern bewegt sich auch im Grenzbereich dessen, was marktgängig und damit  für die Umschlagsentwicklung entscheidend ist. Letztlich entscheidet die Höhe des Umschlages über die Höhe des Deckungsgrades. 

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

54801000

BgA Stadthafen ; Erträge/Einnahmen

 

2

6

54802000

Seehafen; Erträge/Einnahmen

 

3

6

54801000

BgA Stadthafen Aufwand/Ausgaben

 

4

6

54802000

Seehafen, Aufwand/Ausgaben

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2014

  93.000 €

 

 

2

2014

118.000 €

 

 

3

2014

  96.200 €

 

 

4

2014

190.700 €

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.11.2014 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

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05.11.2014 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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10.11.2014 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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11.11.2014 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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13.11.2014 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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24.11.2014 - Hauptausschuss (HA)

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08.12.2014 - Bürgerschaft (BS)

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02.02.2015 - Hauptausschuss (HA)

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16.02.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich