Informationsvorlage - 06/221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt folgende Information zum Prüfauftrag BS B725-40/14 vom 30.04.2014 (Sport im öffentlichen Raum - Generationenpark) zur Kenntnis:

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Sachdarstellung

Mit Bürgerschaftsbeschluss B725-40/14 vom 30.04.2014 hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Oberbürgermeister gebeten, er möge die Möglichkeiten zur Errichtung eines sog. Generationenparks oder einer generationenübergreifenden Sportanlage durch Aufstellung von Fitnessgeräten auf dem Wall bzw. in den Credner-Anlagen prüfen und zur Begründung ausgeführt:

 

„Der Wall oder die Credneranlagen werden sich nach den derzeit durchgeführten Sanierungsarbeiten geradezu als „Naherholungsgebiet“ für die Greifswalder Bevölkerung aufdrängen. Der Anreiz dieser Anlagen könnte noch dadurch gehoben werden, dass hier Sport-/ Fitnessgeräte aufgestellt werden, die zur körperlichen Ertüchtigung einladen. Hierbei soll möglichst eine solche Auswahl an Sport-/ Fitnessgeräten zur Verfügung gestellt werden, welche generationenübergreifend verwendet und insbesondere auch durch die ältere Bevölkerung genutzt werden können. Solche sog. Generationenparks oder generationenübergreifende Sport-/ Fitnessanlagen stehen in vielen Städten Deutschlands zur Verfügung und in Greifswald wurde bereits eine solche Anlage am Labyrinth in Schönwalde II errichtet.

Mit dem Prüfauftrag soll die Machbarkeit an den vorgeschlagenen Standorten und die mit der Errichtung verbundenen Kosten untersucht werden. Die Prüfung selber verursacht keine Kosten, da diese durch städtische Mitarbeitern erfolgen kann.

Informationen, wie eine solche Anlage aussehen könnte, findet man im Internet, wie z.B.: hier:

http://www.playfit.de/fitnessparks.html?gclid=CJ6ViNGM5LwCFcuWtAodokoAEg.“

 

 

Im Ergebnis der vorgenommen überschlägigen Prüfungen lässt sich wie folgt tenorieren:

 

  1. Die Idee der Ausstattung öffentlicher Freiräume mit Gerätschaften, die über das bisher Übliche, nämlich Kindern Spielmöglichkeiten zu bieten, Älteren Sitzmöglichkeiten zu bieten und  Interessierten Kunst im öffentlichen Raum zu bieten, hinausgehen und sich tatsächlich auch bemerkbar steigenden Nachfragen nach erweiterter Nutzung der öffentlichen Räume stellt, ist nachvollziehbar gut und wird gerne durch die Verwaltung aufgegriffen.
  2. Eine optische und funktionale Überfrachtung des Grünrings „Wallanlagen“ ist aus stadtplanerischer und denkmalpflegerischer Sicht nicht erstrebenswert. (siehe im Folgenden zu 2.) Nur an ganz spezifischen Standorten der Wallanlagen wäre die Errichtung einer Geräteansammlung „generationsübergreifende Sportanlage“ denkbar (siehe im Folgenden zu 2.).
  3. Die Durchführung der gewünschten Maßnahmen innerhalb der laufenden Wallumgestaltungsmaßnahmen kommt aus förderrechtlichen Gründen nicht in Betracht. Die Durchführung bedürfte einer fachspezifischen Planung gerade im Hinblick auf die Sensibilitäten der Wallanlagen. Die baulichen Gesamtkosten einer Anlage werden auf ca. 21.000 € geschätzt (bei 6 Einzelgeräte in der Anlage); siehe verpreiste, beispielhafte Modellpalette im Folgenden zu 3.

 

Zu 2.:

 

Die Errichtung sowie Einordnung eines sogenannten Generationenparks oder einer generationsübergreifenden Sportanlage durch Aufstellung von generationsübergreifenden Spiel- und Bewegungsgeräten auf der Wallkrone und seinen Nebenanlagen, wie zB den Credner-Anlagen ist grundsätzlich aufgrund einer während der Planung zur Sanierung der Wallanlagen erarbeiteten und durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V denkmalpflegerisch bestätigten Zielstellung, nicht möglich. Die denkmalpflegerische Zielstellung für die Wallanlagen einschließlich der Credner-Anlagen als bedeutendem Landschaftspark beinhaltet die Erhaltung und Wiederherstellung von denkmalpflegerisch bedeutsamen Strukturen und die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von historisch geprägten grün- und landschaftsgärtnerischen Flächen.

 

Folgende im „Wallring“ belegene Standorte kommen allerdings auch unter Betrachtung der denkmalpflegerischen Einschränkungen für eine mögliche Errichtung eines Generationenparks oder einer generationsübergreifenden Sportanlage in Betracht:

 

-          Der Bereich der ehemaligen Baracke auf dem alten ZOB, angrenzend an die Wallanlagen: da sich dieser Bereich zurzeit in der Planungsphase befindet, kann hier die Tauglichkeit der Fläche für die Errichtung eines Generationenparks oder einer generationsübergreifenden Sportanlage geprüft werden. Bei positiven Prüfergebnissen zur Tauglichkeit o.g. Vorschlages könnte so die Umsetzung über diese Sanierungsmaßnahme erfolgen. Bedenken: Sehr starkes Verkehrsaufkommen an den angrenzenden Verkehrsflächen, wie Bahnhofstraße mit Bahnhofsvorplatz und neuem ZOB. Positive Aspekte sind jedoch die Anfahrtsmöglichkeiten und die objektnahen Parkmöglichkeiten.

-          Die im Eigentum der Universität Greifswald befindliche Wallgrabenfläche an der Stadtmauer zwischen der Martin-Luther-Straße und Zugang zur Domstraße: das Einverständnis der Universität Greifswald oder die Veräußerung des Grundstücks an die UHGW für die Errichtung eines Generationenparks bzw. einer generationsübergreifende Sportanlage wäre hierzu erforderlich. Aus denkmalpflegerischer Sicht gibt zu diesem Standortvorschlag keine Bedenken.

-          Die im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen des Schießwalls neu hergestellte Schulsportanlage der Käthe-Kollwitz-Schule kann aufgrund ihres sportlichen Angebotes als eine generationsübergreifende Sportanlage benannt und nach dem Unterrichtssport genutzt werden.

 

 

Zu 3.:

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Beschlüsse

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14.01.2015 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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19.01.2015 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend - nicht abgestimmt

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20.01.2015 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - zur Kenntnis genommen

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