Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekennt sich zum Erhalt des Theaters Vorpommern als Stadttheater mit den vorhandenen Sparten und den derzeitigen Spielstandorten und setzt sich für dieses ein.

 
2. Die Bürgerschaft beschließt folgende Eckpfeiler für den Erhalt der Eigenständigkeit des Theaters:
- Dynamisierung der kommunalen Mittel um 2,5% ab dem Jahr 2016, unter der Voraussetzung, dass das Land und die beiden anderen Träger ihre finanziellen Mittel ebenfalls in demselben Umfang erhöhen.
- Ausrichtung des Inhalts künftiger Zielvereinbarungen mit dem Land auf den Erhalt eines eigenständigen Viersparten-Theaters.
 

3. Die Bürgerschaft beauftragt den Gesellschafter und die von ihr entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates, im Aufsichtsrat darauf hin zu wirken, dass dem Intendanten des Theaters Vorpommern GmbH folgender Auftrag erteilt wird:
- Aufnahme von Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften und sonstigen Akteuren über die Einführung eines neuen Haustarifs für die Jahre 2016 bis 2019, der eine jährliche Tarifsteigerung von 2,5% für die Belegschaft gewährleistet. Ziel ist es, im Jahr 2020 mit den niedrigsten Tarifgruppen beginnend schrittweise für alle Beschäftigten zum Flächentarifvertrag über zu gehen.

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Sachdarstellung

Die Theater und ihre Ensembles sind für uns unverzichtbare Bestandteile einer Stadtgesellschaft. Die Besucherinnen und Besucher identifizieren sich mit ‚ihren‘ Künstlerinnen und Künstlern. Spielpläne und Inszenierungen eines Stadttheaters prägen und sind geprägt vom jeweils besonderen kulturellen Charakters des Ortes.  Dieses Potenzial unterscheidet das Stadttheater vom Gastspiel- und Tourneebetrieb.

 

Die Theater- und Musikschaffenden tragen zudem weit über ihr Bühnenwirken hinaus zur Vielfalt und Attraktivität des Stadtlebens bei: durch Unterricht an Musikschulen, Beteiligung an Veranstaltungen und Kooperationen mit der freien Kultur, mit Schulen und mit Kirchgemeinden.

 

Die Fusion der Theater im östlichen Landesteil und den Abbau von über 100 Stellen, wie sie das Gutachten der Münchener Metrum Managementberatung vorschlägt, halten wir daher auch in der reduzierten Form, die die Landesregierung bei ihrem „Theatergipfel“ am 12. Dez. 2014 vorgeschlagen hat, für einen fatalen kulturpolitischen Weg.

Der inzwischen vorliegende „finalisierte Abschlussbericht“ von Metrum beruht immer noch auf vielen Rechenfehlern und Fehlannahmen.

Statt eines starken „Staatstheaters“ stünden am Ende fünf geschwächte Theaterstandorte, die faktisch von einem Tournee-Ensemble bespielt würden, das künftig allein pro Spielzeit über 20.000 Kilometer zwischen den einzelnen Spielorten zurücklegen müsste.

Das Modell bedeutet nicht nur enorme Reisewege, sondern auch einen erheblichen Kulturabbau. Denn es ist nicht nachvollziehbar, wenn Metrum und die Landesregierung behaupten, dass Angebot und Qualität trotz Stellenabbaus und Reisewegen durch eine Fusion sogar erhöht werden könnten.

 

Alternativmodell

 

Eine Fusion der Theater im östlichen Landesteil und damit das Ende der „Stadttheater-Idee“ ist nicht alternativlos. Mit einer gemeinsamen Anstrengung der Theaterträger, des Landes und der Beschäftigten ist der Erhalt der eigenständigen Theater unter den unten skizzierten Bedingungen möglich.

Das hier für das Theater Vorpommern skizzierte Modell kann auch auf die Theatergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz übertragen werden, so dass es auch eine Lösung für beide Theater darstellen könnte.

 

Die Metrum Managementberatung prognostiziert für beide Theater des östlichen Landesteils im Jahr 2020 eine Gesamtfinanzierungslücke von ca. 5,8 Mio. Euro. Für das Theater Vorpommern geht Metrum von einer Lücke von 2,7 Mio. Euro aus.

Metrum schlägt vor, die Finanzierungslücke durch eine Fusion der Theater Vorpommern und der Theater-Gesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz zu schließen. Eingeschlossen darin ist auch nach dem jüngsten Vorschlag der Landesregierung (12. Dez. 2014) eine Stellenreduzierung an beiden Theatern. Eine Dynamisierung von Zuschüssen ist bis mindestens 2020 nicht vorgesehen.

 

Das Alternativmodell stellt hingegen eine Dynamisierung aller Zuschüsse schon ab 2016, dazu die Rückkehr zum Flächentarifvertrag ab 2020 zunächst nur für die unteren Lohngruppen in den Mittelpunkt der Finanzierung. Höhere Lohngruppen (Orchester und Chor) sollen ab 2020 mit verkürzten Arbeitszeiten arbeiten. Dafür kann auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet werden.

Wir sind uns bewusst, dass auch die höheren Lohngruppen bereits heute erheblich zu Einsparungen beigetragen haben. Die Orchesterangehörigen wären auf der anderen Seite von einer Fusion in besonderem Maße betroffen, da ein Großteil der zusätzlichen Reisezeiten laut Tarifvertrag nicht auf die Dienstzeit angerechnet würde.

 

Um weitere Kostensenkungen zu erreichen, müsste über den Verzicht auf die Ostseefestspiele nachgedacht werden. Sollten sich die Tarifpartner verständigen, könnte durch die Nicht-Wiederbesetzung durch Renteneintritte frei werdenden Stellen eine weitere Kostenkonsolidierung erfolgen.

 

Zuschussentwicklung Gesamtzuschuss TVP

2016

2017

2018

2019

2020

GRÜN + 2,5% dynamisierend (ausgehend von 14.426.600 – Löschner Tb. S. 15)

14.787.270

15.156.950

15.535.870

15.924.270

16.322.380

METRUM gleichbleibend

14.515.600

14.515.600

14.515.600

14.515.600

14.515.600

 

Personalkostenentwicklung (mit Honoraren)

2016

2017

2018

2019

2020

Grün HTV + 2,5% 2016-2019 (Basis: 13.170.000 – Löschner, S. 6)

2020: Kürzung FTV Orchester, Chor um ca. 1 Mio. Euro

13.499.250

13.836.730

14.182.650

14.537.220

15.137.000

METRUM S. 13 + 2,5% 2017-2019, FTV ab 2020

13.213.000

13.455.000

13.767.000

14.089.000

16.137.000

 

Beim Alternativmodell ist mit einer positiven Differenz zwischen Gesamtzuschuss und Personalkosten bis mindestens ins Jahr 2020 zu rechnen:

 

Differenz Zuschuss u. Personalkosten

2016

2017

2018

2019

2020

Grün +2,5% Dynamisierung u. 2,5% Tarifsteigerung

+1.288.020

+1.320.220

+1.353.220

+1.387.050

+1.185.380

 

Für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bedeutet eine Dynamisierung von 2,5% ab 2016 folgende Zuschusserhöhung bezogen auf den Zuschuss im Jahr 2015 von 3.080.000 Euro (21,2% des Gesamtzuschusses):

 

2016: 77.000 Euro  

2017:  155.925 Euro 

2018: 236.823 Euro  

2019:  319.743 Euro  

2020: 404.737 Euro
 

 

Finanzierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2016

 

0

77 T Euro

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

Ja   x               Nein:

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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10.11.2014 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - nicht abgestimmt

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11.11.2014 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur - zur Kenntnis genommen

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24.11.2014 - Hauptausschuss (HA) - vertagt

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19.01.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - von TO gestrichen

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27.01.2015 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur - vertagt

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02.02.2015 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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16.02.2015 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

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09.03.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - zurückgezogen

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10.03.2015 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur - zurückgezogen

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