Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fördert die Unterbringung einer Geschäftsstelle des Kreissportbundes in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch Rückerstattung der Kaltmiete an den Kreissportbund in Form einer Zuwendung.

Die Zuwendung wird gewährt, wenn der Kreissportbund bei Reduzierung der derzeit drei Geschäftsstellen weiterhin eine Geschäftsstelle am Standort Greifswald vorhält, frühestens ab 01.01.2016. Die Förderung steht ab 2017 unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel.

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Sachdarstellung

Nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 16.02.2015/ B148-05/15 soll die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald  einen rechtssicheren und transparenten Vorschlag zur Umsetzung der mietzinsfreien Unterbringung des Kreissportbundes im Volksstadion (Karl-Liebknecht-Ring 2) vorlegen.

 

Damit soll der Kreissportbund motiviert werden, eine Geschäftsstelle bei einer geplanten Zentralisierung bzw. Reduzierung von derzeit drei Geschäftsstellen am Standort Universitäts- und Hansestadt Greifswald beizubehalten. Eine Reduzierung der Geschäftsstellen soll u.a. zu Kostenersparnis und effektiverer Arbeit der Sportselbstverwaltung führen.  Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass 12.000 im Sportbund der Universitäts- und Hansestadt Greifswald organisierte Sportler, also die Mehrheit der Sporttreibenden im Kreis, einen Ansprechpartner vor Ort haben. Greifswald ist die Kreisstadt und damit als Sitz der Geschäftsstelle des Kreissportbundes prädestiniert. Ebenso findet eine Großzahl an Veranstaltungen überregionaler Art in Greifswald statt, die durch den Kreissportbund organisiert werden und deshalb einer Präsenz vor Ort bedürfen. Weitere Gründe werden bereits im oben genannten Beschluss B 148-05/15 benannt.

 

Folgendes Verfahren soll zur Anwendung kommen:

 

Der Kreissportbund mietet die benötigten Räumlichkeiten im Karl-Liebknecht-Ring 2 bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an. Die Kaltmiete für die drei Räume R107, R 116b, R116c beträgt 2.848,20 Euro pro Jahr: Der Kreissportbund stellt jährlich einen Antrag auf die Rückerstattung der Kaltmiete in Form einer Zuwendung an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.  Die Zuwendung steht unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel und kann nach der Dienstanweisung 20-5 für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte gewährt werden, wenn ein vollständiger Antrag vorliegt.

 

Das öffentliche Interesse an der Rückerstattung der Miete ergibt sich aus den obigen Ausführungen, insbesondere wegen der benannten großen Anzahl von Sporttreibenden und den sportlichen Aktivitäten von Vereinen in der Hansestadt und zu organisierenden Sportveranstaltungen.

 

Die Zuwendung wird per Verwaltungsakt (Zuwendungsbescheid) des zuständigen Fachamtes bei vollständiger Antragslage entsprechend der Zuwendungsvorschriften wirksam. Der Verwaltungsakt wird mit Nebenbestimmungen versehen, die die zweckentsprechende Mittelverwendung sicherstellen sollen. So wird z.B. eine Förderung nur für den unmittelbar durch den Kreissportbund genutzten Bereich gewährt.

 

Als Deckungsquelle für die Zuwendung dient der zusätzlich im Haushalt 2015 und 2016 eingeplante Betrag von 20.000 €. Ab 2017 sind Mittel für die Förderung einzuplanen, soweit die Haushaltslage der Stadt dies erlaubt.

 


Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

08

42100.54194000

 

Zuschüsse für laufende Zwecke, Sportvereine/Sportbund

2.849

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2016

20.000

n.n.

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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04.05.2015 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend - nicht abgestimmt

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04.05.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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11.05.2015 - Hauptausschuss (HA) - mit Änderungen

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08.06.2015 - Bürgerschaft (BS) - auf TO der BS gesetzt

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29.06.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich

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