Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister einen integrierten Seniorenförderplan aufzustellen.

Die Entwicklung und Erstelllung eines solchen integrierten Seniorenförderplans sollte in enger Abstimmung mit dem Seniorenbeirat und anderen ehrenamtlich, behördlich bzw. privatwirtschaftlich organisierten Akteuren in Greifswald auf diesem Feld erfolgen.

Es wäre der Stand der aktuellen Rahmenbedingungen zu beschreiben, daraus der Bedarf zu ermitteln und dementsprechend künftige Maßnahmen vorzuschlagen. Insbesondere Aspekte wie „Aktivität & Teilhabe“, „Gesundheit & Sicherheit“ sowie „Fürsorge & Pflege“ in den Bereichen „Freizeit“, „Wohnen“, „Verkehr“ und „Kommunikation“ und „Beratung“ könnten Schwer­punkte für ein solches Seniorenförderkonzept sein.

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Sachdarstellung

Gegenwärtig wachsen in Greifswald insbesondere die jüngsten und die ältesten Jahrgänge am stärksten. Die ältere Generation zeichnet sich nach dem Austritt aus dem Berufsleben zunächst durch eine hohe Vitalität und Aktivität sowie Interesse an Teilhabe am städtischen Leben aus. Es gilt hier, dieser Bevölkerungsgruppe nicht nur ausreichend Angebote zu ermöglichen, sondern dieses Potential auch besser für die städtische Entwicklung mit einzubinden. Später rücken dann für die Betroffenen und deren Familien eher Fragen der Fürsorge und Pflege in den Vordergrund. Allen dieser Altersgruppe ist jedoch der Wunsch nach Gesundheit & Sicherheit gemeinsam.

Die Bürgerschaft und ihre Gremien beschäftigten sich beispielsweise vor kurzem mehrfach mit Themen, die gerade auch für Senioren in diesem Sinne überaus relevant wären (z.B. Generationenpark mit Sportgeräten; Rolle der Kleingartensparten; wohnungsnahe Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf im Ostseeviertel / Aldi/Sky-Standorte; Mietpreisbremse; Projekte zum Mehrgenerationenwohnen; Seniorengerechter Wohnblock der WVG …). Dies zeigt sowohl den Bedarf nach weiteren Angeboten als auch nach einem zusammenfassenden Blick zu Stand, Bedarf und Akteuren.

Ein solch zusammenfassender, integrativer Blick wird durch Verknüpfung des ehrenamtlichen Engagements, der Aktivität der Behörden und privatwirtschaftlichen Initiativen weitere Potentiale der Seniorenförderung erschließen. Sind es anfangs mehr Fragen der Angebotsentwicklung in der aktiven Phase, folgen später Fragen der Beratung für Fürsorge, Betreuung und Pflege. Gerade hier kann die Stadt wesentlich zur Kosten- und Qualitätstransparenz von derartigen Leistungen beitragen (z.B. durch Beratungsangeboten gekoppelt mit einem Internet-Portal). Satzungen zum kommunalen Baurecht, Unterstützung der städtischen Unternehmen zur Entwicklung von spezifischen Rahmenbedingungen zum Wohnen und im ÖPNV sind weitere Optionen für ein solches Seniorenförderkonzept.

Es sollte eine intensive Diskussion mit den verschiedenen Akteuren im Seniorenbereich (vor allem mit dem Seniorenbeirat) angestrebt werden. Diese Diskussionen sollten auch die bereits bestehenden AGs der Verwaltung und Bürgerschaft und weiteren Beiräte einbinden.

 

Es wäre sinnvoll das Konzept, wie eine solche Satzung zu entwickeln wäre, im Sommer 2015 im Sozialausschuss vorzustellen und die Satzung dann als solches nach Möglichkeit zum Jahresende 2015 als erste Fassung erstellt zu haben. Somit könnten ggf. erforderliche Budgetfragen dann auch für den nächsten Doppelhaushalt 2017/18 berücksichtigt werden.

 

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Beschlüsse

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04.05.2015 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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11.05.2015 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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08.06.2015 - Bürgerschaft (BS)

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29.06.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich