Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/347

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald gem. §90 SGB VIII i.V.m. § 21 KiföG M-V und der Bedarfsprüfung gem. §§ 22, 24 SGB VIII und §§ 3 ff KiföG M-V in Verbindung mit § 167 Abs. 2 KV M-V zum 01.09.2015 unter dem Vorbehalt der Auflösung des derzeit bestehenden öffentlich rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern Greifwald zum 31.08.2015 zu.

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Sachdarstellung

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Landkreis Vorpommern-Greifswald, ist für die Entscheidung über die vollständige oder teilweise Übernahme der Elternbeiträge gem. § 90 SGB VIII i.V.m. §§ 21 KiföG und der Bedarfsprüfung gem. §§ 22, 24 SGB VIII und §§ 3 ff KiföG M-V zuständig.

Diese Aufgaben wurden für den Regelungsbereich der kommunalen Kitas durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag ab dem 01.01.2014 vom Landkreis Vorpommern-Greifswald auf die Universitäts- und Hansestadt Greifswald übertragen und gehen seit dem 01.01.2015 im Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ auf.

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald trägt dem Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ an, die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht nur für die kommunalen Kitas sondern auch für die freien Träger wahrzunehmen.

Für die Bürger bedeutet dies, die Leistungen wie Erteilung einer Anspruchsberechtigung für einen Kita-Platz, Genehmigung von Ermäßigungsanträgen usw. zusammen mit der Bearbeitung aller mit ihrem Kita-Platz zusammenhängenden Angelegenheiten (Betreuungsvertrag, Gebührenbescheidung usw.), unabhängig von der Trägerschaft, aus einer Hand zu erhalten. Der Landkreis vergütet die Auftragserfüllung durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald nach Fallzahlen und Kosten eines Arbeitsplatzes gemäß den Empfehlungen der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle).

Die momentan durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald finanzierte Stelle in Höhe von 1,260 VBE soll für die neuen Aufgaben um 1,344 VBE auf insgesamt 2,600 VBE aufgewertet werden. Eine fallgenaue Berechnung wird noch abgestimmt - Maßgabe sind 1 VBE je 550 Bearbeitungsfälle, Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr 2014.

Durch eine effiziente und strukturierte Arbeitsweise sowie tatsächlich geringere Arbeitsplatz- und Sachkosten wird es auch künftig möglich sein, die zugewiesenen Mittel nicht vollständig aufzuzehren und mit dem Differenzbetrag zusätzliche Mittel in die pädagogische Arbeit fließen zu lassen.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald wird auf unbefristete Zeit geschlossen und ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündbar. Es ist nach einem fachlichen Austausch nicht zu erwarten, dass der Landkreis Vorpommern Greifswald die übertragenen Aufgaben in absehbarer Zeit wieder selbst wahrnehmen möchte, zumal diese Aufgaben vollumfänglich auch auf andere Gemeinden und Kreise im entsprechenden Zuständigkeitsbereich übertragen wurden. Dennoch werden die Möglichkeiten zur Befristung des Arbeitnehmers nach dem TzBfG i.V.m. TVÖD voll ausgeschöpft.

 

Folgende Finanzierung wird durch den Landkreis angeboten:

 

Personalkosten: 2,604 x 49.300 € =  128.180,00 €

Sachkostenpauschale: 2,604 x 9.700 € =  25.220,00 €

 Kosten des Arbeitsplatzes im Jahr:  153.400,00 €


Finanzierung:

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag/KJ in €

1

Mandant 501:

Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“

36100-50221000

36100-56310000

Dienstbezüge

Büromaterial

ca. 133.000,00 €

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Bezeichnung

Deckungsmittel

1

  2015/

2016

36100-44243040

Kostenerstattung von Gemeinden – Arbeitsplatzkosten lt. Vertrag mit Landkreis VG

 

100 %

 

 

Folgekosten

 

Ja                  Nein:

 

In den Folgejahren fallen gegebenenfalls Ausgaben und Einnahmen in ungefähr gleicher Höhe an, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.06.2015 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend - einstimmig

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22.06.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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06.07.2015 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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20.07.2015 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig