Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/346

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung junger Familien durch Gewährung von Preisnachlässen beim Erwerb städtischer unbebauter Wohngrundstücke innerhalb von Bebauungsplangebieten“ werden im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 150.000 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem bilanziellen Gewinn des Verkaufes der Baugrundstücke innerhalb des B-Planes Nr. 88 –Heinrich-Heine-Str.-.

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft hatte in den zurückliegenden Jahren zur Unterstützung junger Familien bei einem Erwerb von städtischen Grundstücken, eine Förderung durch die Gewährung eines Preisnachlasses beim Erwerb städtischer unbebauter Wohnbaugrundstücke innerhalb von Bebauungsgebieten gewährleistet. Die Höhe der Förderung sollte jeweils im Rahmen der Haushaltsdiskussion eingeordnet werden.

In den letzten Jahren wurde die Förderrichtlinie so gut wie nicht in Anspruch genommen, da die entsprechenden Baugrundstücke innerhalb von Bebauungsplänen nicht zur Verfügung standen. Nunmehr steht die Vermarktung des Bebauungsplangebietes Nr. 88 an. Im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2015/2016 wurde die Position „Förderung junger Familien“ jedoch wegen der Umstellung von kameralistischer auf doppischer Haushaltsführung nicht mit einem Haushaltsansatz versehen.

Nach der Sommerpause 2015 soll die Vermarktung der Baugrundstücke beginnen und entsprechende Kaufverträge abgeschlossen werden. Die finanziellen Auswirkungen (Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen) werden sich jedoch erst in 2016 ergeben.

Für das Bebauungsplangebiet Nr. 88 „Heinrich-Heine-Straße“ liegen gegenwärtig rund 80 konkrete Kaufanträge vor. Unter Berücksichtigung der bestehenden Kriterien zur Förderung junger Familien würde sich daraus überschlägig ein Preisnachlass für das gesamte Wohngebiet, das etwa innerhalb von 3 Jahren vollständig vermarktet werden kann, in Höhe von insgesamt rund 200.000 € ergeben.

 

Die zeitliche Umsetzung der Kaufverträge, die haushaltstechnisch in 2016 zu berücksichtigen werden, ist gegenwärtig schwierig einzuschätzen. Aufgrund der starken Nachfrage ist davon auszugehen, dass eine sehr zügige Vermarktung erfolgen kann.

 

Allein für die ersten 30 Bauherren, die sich entsprechend der Vergaberichtlinie ergeben, wäre ein Mittelbedarf für die Förderung in Höhe von rund 120.000 € in 2016 einzustellen. Diese Zahl ist überschlägig anhand der vorliegenden, mitunter hinsichtlich der für die Förderung benötigten Angaben nicht ganz vollständigen, Unterlagen von dem Bauwilligen ermittelt worden. Ob in dieser Höhe und in dieser Zeitschiene die kalkulierten Mittel tatsächlich benötigt werden, kann nicht verbindlich benannt werden.

In den Kalkulationen wurde ein zu fördernder Grundstückswert in Höhe von ca. 71.500 € und nur der Preisnachlass je Kind mit 5 %-Punkten zu Grunde gelegt. Daraus ergibt sich bereits, dass 20 der ersten 30 Grundstücke gefördert werden könnten, mit Summen von 3.575 € bzw. 7.150 € und im Einzelfall (3 Kindern) sogar mit 10.725 €. Nicht berücksichtigt werden konnte dabei die Förderung von 2,5 % für Verheiratete mit mindestens einem Kind, die bei Vertragsabschluss nicht länger als 5 Jahre verheiratet sind.

Aus diesen Gründen wird überschlägig für 2016 von zu gewährenden Preisnachlässen i.H.v. 150.000 € ausgegangen.

 

Die Aufbringung der benötigten Mittel zur Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch den beim Verkauf der Grundstücke erzielten bilanziellen Gewinn. Dieser entsteht, da die Grundstücke über dem in der Bilanz ausgewiesenen Wert veräußert werden. Die sachkonten-genaue Darstellung der Finanzierung kann gegenwärtig noch nicht exakt erfolgen. Eine haushalterische Absicherung ist aber grundsätzlich auch unter Berücksichtigung aller bisherigen und zukünftigen Aufwendungen für die Fertigstellung des Bebauungsplangebietes Nr. 88 gegeben.

 

Die Förderung steht laut der Richtlinie unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Um möglichst vielen jungen Familien finanziell zu unterstützen, schlägt die Verwaltung die vorgenannte Höhe der Förderung für 2016 vor. Im Rahmen der Haushaltsplanung für 2017 ff. würden entsprechende Planansätze dann im Rahmen der Vorbereitung der Haushaltsdiskussion eingebracht werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.06.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

06.07.2015 - Hauptausschuss (HA)

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