Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt Handlungsempfehlungen entsprechend des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe „Familienfreundlichkeit“:

 

1. Für alle Ortsteile erfolgt bis Ende 2018 eine Prüfung der Familienfreundlichkeit.
Hierfür wird festgelegt:

 Die Reihenfolge der Ortsteile legt die Familienbeauftragte in Absprache mit den Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen fest.

 Die Prüfungen erfolgen anhand der vorgelegten Prüflisten, die hiermit beschlossen werden (siehe Anlagen)

 Die Prüfungen erfolgen durch die Familienbeauftragte in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Ortsteilvertretung. Über die Form mit größtmöglicher Bürgerbeteiligung entscheidet die Familienbeauftragte zusammen mit der Ortsteilvertretung.

 Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen bringen, falls erforderlich, nach erfolgter Prüfung noch innerhalb der laufenden Bürgerschaftsperiode einen Antrag mit den Handlungsempfehlungen und erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in die Ausschüsse und die Bürgerschaft ein.

 

2. Eine Familienfreundlichkeitsprüfung erfolgt zukünftig für alle Beschlussvorlagen und Fraktionsanträge. Hierfür wird festgelegt:

 Hierzu wird in die Vorlage ein Feld eingefügt: „Handlungsfelder von der Familienfreundlichkeitsprüfung sind betroffen“ ja nein

 Beschlussvorlagen der Verwaltung, in denen „Ja“ angekreuzt wurde, enthalten bereits bei der Einreichung eine kurze Stellungnahme zu Art und Umfang der betroffenen Kriterien bzw. Handlungsfelder sowie Handlungsempfehlungen.

 Fraktionsanträge, in denen „ja“ angekreuzt wurde, enthalten in der Sachdarstellung die Information, welche Kriterien bzw. Handlungsfelder berührt werden.

 Bei fristgerecht eingereichten Fraktionsanträgen legt die Verwaltung den Fraktionen mindestens 5 Werktage vor der Sitzung des Sozial-, Sport- und Jugendausschusses eine schriftliche Stellungnahme mit Handlungsempfehlungen vor. Für Vorlagen, die erst kurz vor oder in den Ausschusssitzungen eingereicht werden, liegt die Stellungnahme der Verwaltung den Fraktionen spätestens 5 Tage vor der Bürgerschaftssitzung vor.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Familienfreundlichkeitsprüfung auf die Fortschreibung des Rahmenplans „Innenstadt und Fleischervorstadt“ anzuwenden.<-@

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Sachdarstellung

Am 09.06. erhielten die Fraktionen unten stehenden Abschlussbericht und Prüflisten der Arbeitsgruppe „Familienfreundlichkeitsprüfung“ zur Information.

Wie sich auf Nachfrage vor und im Ausschuss herausstellte, erging mit dieser Information der Auftrag an die Fraktionen, sich damit auseinanderzusetzen und eine Beschlussfassung für die Bürgerschaft vorzubereiten. Dies ist hiermit erfolgt.

 

Weitere Sachdarstellung siehe im:

 

Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Familienfreundlichkeitsprüfung“

 

Am 31.03. 2008 beschloss die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

das „10 Punkte-Programm für eine familienfreundliche Stadt“ (B475-32/08).

Dieses sollte und soll Grundlage für zukünftiges kommunales Handeln in Verwaltung und der Bürgerschaft der Hansestadt sein. Als erste Aufgabe aus dem „10 Punkte-Programm“ wurde unter Punkt 1 die Einführung eines „Familien Check“ für kommunales Handeln beschlossen.

Für die Festlegung der Kriterien dieser Familienverträglichkeitsprüfung sollte eine

Arbeitsgruppe gebildet werden.

 

Die Bildung der Arbeitsgruppe erfolgte unter der Leitung der Gleichstellungs-und Familienbeauftragten. Die erste Familienfreundlichkeitsprüfung wurde 2012 der Bürgerschaft, allen Ausschüssen und Ortsteilvertretungen vorgestellt. Die bis dahin erarbeiteten Kriterien sollten sich einer weiteren Praktikabilitätsprüfung durch die AG unterziehen.

 

Diese Prüfung ist erfolgt und abgeschlossen.

Die Familienfreundlichkeitsprüfung besteht nun aus 6 Prüflisten entsprechend der festgelegten Handlungsfelder mit jeweils 6 bis maximal 10 Prüfkriterien. Versehen sind diese Prüflisten mit einem Punktbewertungssystem, welches anzeigt ob die Prüfung bestanden worden ist oder nicht.

 

Während der Überarbeitungsphase hat sich bestätigt, dass die Familienfreundlichkeitsprüfung (Prüflisten 1-6) als gesamtes Werk für die Prüfung einzelner Stadtteile oder Wohngebiete genutzt werden kann, wobei das Handlungsfeld „Bildung und Erziehung“ nur auf einzelne Einrichtungen anwendbar ist.

Zeigt sich während der Prüfung, dass einzelne Prüflisten oder auch die gesamten Prüflisten nicht bestanden worden sind, sollten Handlungsempfehlungen und Maßnahmen erarbeitet werden.

 

Für die Prüfung von Beschlussvorlagen sind die erarbeiteten Prüflisten der Familienfreundlichkeitsprüfung nicht praktikabel.

Viele Handlungsfelder werden von einzelnen BS-Vorlagen gar nicht berührt. Somit ist das Bewertungssystem der Familienfreundlichkeitsprüfung hinfällig.

 

Vorschlag für die Bürgerschaft zur Verwendung der Arbeitsergebnisse:

 

-          Die Prüflisten müssten durch die Bürgerschaft als verbindlich beschlossen werden.

-          Die Bürgerschaft legt fest wer die Familienfreundlichkeitsprüfung durchführen und in welchem Zeitrahmen bzw. Intervallen diese erfolgen soll.

-          In Zusammenarbeit mit den Ortsteilvertretungen sollte weiterhin festgelegt werden, welche Ortsteile in welcher Reihenfolge und in welchem Zeitraum auf ihre Familienfreundlichkeit hin überprüft werden sollen.

-          Die eigentliche Prüfung sollte in Zusammenarbeit mit den Ortsteilvertretungen stattfinden.

-          Daraus folgend sollten Handlungsempfehlungen und erforderliche Maßnahmen über die entsprechenden Ortsteilvertretungen in die Bürgerschaft getragen werden.

 

Die Familienfreundlichkeitsprüfung wird in ihrer Umsetzung Folgekosten nach sich ziehen.

Kosten bzw. zusätzliche Ressourcen werden für die Bearbeitung notwendig sein. Für die Umsetzung und Durchführung eventuell erforderlicher Maßnahmen zur Erreichung der Familienfreundlichkeit werden in den nächsten Haushaltsjahren Mittel eingeplant werden müssen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.08.2015 - Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV)

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31.08.2015 - Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie) - über Punkt 1 abgestimmt

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01.09.2015 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

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01.09.2015 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)

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02.09.2015 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII) - Einzelabstimmung

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02.09.2015 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - Einzelabstimmung

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02.09.2015 - Ortsteilvertretung Friedrichshagen (OTV Fr)

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03.09.2015 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I) - Einzelabstimmung

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07.09.2015 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend - Einzelabstimmung

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14.09.2015 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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28.09.2015 - Bürgerschaft (BS) - Einzelabstimmung

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