Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/550
Grunddaten
- Betreff:
-
Beauftragung der Genehmigungsplanung für das Bauvorhaben „Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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11.01.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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12.01.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.01.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.01.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, bei Vorliegen der Zusicherung nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V für eine Förderung des Zentrums für Life Science und Plasmatechnologie, die Durchführung der Genehmigungsplanung für das Bauvorhaben als Voraussetzung für den Erhalt des Zuwendungsbescheides zu veranlassen.
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 27.10.2014 die Beantragung von Fördermitteln beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung beschlossen. Die entsprechenden Antragsunterlagen wurden im Dezember 2014 eingereicht.
In zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit den verantwortlichen Mitarbeitern im Wirtschaftsministerium M-V und im Landesförderinstitut wurde der Planungsstand ausführlich erörtert und die Voraussetzungen für die Förderung geklärt. Das Vorhaben ist als Leitprojekt Bestandteil des Aktionsplans im Masterplan Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2020 und fügt sich mit seiner speziellen Ausrichtung zu einer „intelligenten Spezialisierung“ der Region in die Programmatik der EU-Fördermittelperiode 2014-2020 ein und wird als förderfähig eingestuft. Der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde daher im November 2015 die Erteilung einer Zusicherung für die Förderung nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V zugesagt. Als Voraussetzung
für die Erteilung eines Zuwendungsbescheides verlangt das Landesförderinstitut die Vorlage der
Baugenehmigung für das Vorhaben. Um diese zu erhalten, ist die Beauftragung der Genehmigungsplanung zwingend erforderlich.
Der Investitionsumfang beträgt aktuell 30,7 Mio. EUR. Zwischenzeitlich wurde als Aktualisierung zum Förderantrag statt der Kosten für die Herrichtung des Parkplatzes an der Zahnklinik ein Ablösebetrag für alle nicht nachzuweisenden Stellplätze in die Kostenberechnung aufgenommen, um weitere zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung des Förderantrages zu vermeiden. Parallel zum direkten Projekt werden von den Fachämtern Verhandlungen zum Nachweis von projektbezogenen Stellplätzen im weiteren Umfeld des Biotechnikums geführt.
Für das Vorhaben wurden bisher Ausgaben in Höhe von 1.121.512,14 EUR einschließlich der regulären Sicherheitseinbehalte von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald finanziert. Für die Genehmigungsplanung werden ca. 240.000 EUR benötigt. Diese Mittel stehen planmäßig zur Verfügung.
Die letztendliche Entscheidung über die Realisierung des Vorhabens obliegt der Bürgerschaft, wenn der Förderbescheid mit den entsprechenden Festlegungen vorliegt.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
03 |
57100/09610000 |
Hochbaumaßnahme „Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie“ |
240.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € einschl. Reste |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2016 |
15.459.400 |
0 |
15.219.400 |
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Folgekosten |
Ja Nein: |