Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/586

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

  Frau Sandra Schlegel

 

zur 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters  für die Wahlperiode der Bürgerschaft. Die Stellvertreterfunktion wird zum 19.03.2016 ehrenamtlich übertragen.

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Sachdarstellung

Gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind für die Stell­ver­tretung des Oberbürgermeisters zwei Personen zu wählen, die den Oberbürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten.

 

Mit dem Ausscheiden des bisherigen 2. Stellvertreters, Dietger Wille, zum 19.03.2016 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis wird die Nachbesetzung der 2. Stellvertreterfunktion erforderlich.

 

Nach § 40 Absatz 3 KV M-V erfolgt die Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten. Diesen Anforderungen folgend wird Frau Sandra Schlegel, Leiterin des Rechtsamtes, als 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorgeschlagen.

 

Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode. Die Stellvertreter­funktion wird in der Eigenschaft als Ehrenbeamtin/Ehrenbeamter wahrgenommen, das bisherige Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt. Die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis soll zum 19.03.2016  erfolgen. Es wird nach der Hauptsatzung eine Aufwandsentschädigung gewährt.

 

 

Begründung:

 

Frau Schlegel ist eine durch zwei Prädikatsexamina ausgewiesene Volljuristin mit 12-jähriger Berufs-

erfahrung in der Kommunalverwaltung.

 

Nach dem  Abitur 1996  studierte sie an der Universität Göttingen Rechtswissenschaften. Studien-

begleitend war sie am Lehrstuhl für Kriminologie und Jugendstrafrecht, Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle, beschäftigt.

Das Rechtsreferendariat absolvierte Frau Schlegel von 2001 bis 2003 im OLG Bezirk Braunschweig,

Nie­der­sachsen, wobei sie sich insbesondere in verwaltungsrechtlichen Aufgabenbereichen (Ver-

waltungs­gericht Braunschweig, in der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei Dr. Appelhagen und Partner sowie bei der Kommunalverwaltung des Landkreises Osterode am Harz) profilierte.

 

Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung im November 2003  arbeitete sie zunächst noch für einige Monate freiberuflich in der Kanzlei Dr. Appelhagen und Partner bevor sie ihrem besonderen Interesse

an der Arbeit in der Kommunalverwaltung  folgend am 01.03.2004 ihren Dienst als angestellte Juristin bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im damaligen Rechts- und Personalamt aufnahm.

 

Zum 01.09.2005 wurde Frau Schlegel die Leitung der Rechtsabteilung übertragen. Seither bearbeitet sie neben ihren Leitungsaufgaben schwierige Rechtsangelegenheiten und rechtliche Grundsatzfragen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Sie berät die Ämter und Einrichtungen der Stadt in grund-

legenden Rechtsangelegenheiten, übernimmt die Prozessvertretung der Universitäts- und Hansestadt in gerichtlichen Verfahren und begleitet die kommunale Vertragsgestaltung.

 

Seit dem 15.01.2013 vertritt Frau Schlegel die Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Rechts- und Verfassungsausschuss des Städte- und Gemeindetages M-V.

 

Ab dem 01.06.2015 ist mit der Angliederung der Abteilung Allgemeine Ordnungswidrigkeiten und Be-

schwer­de­management an die Rechtsabteilung die Bildung des Rechtsamtes erfolgt, dessen Amts-

leitung  Frau Schlegel übertragen wurde.

 

Frau Schlegel verfügt über ein umfangreiches juristisches Fachwissen in verschiedenen  Rechts-

materien mit kommunalem Bezug. Sie zeigt stets einen ausgeprägten Sinn für wirtschaftliche Zusammenhänge, ein außergewöhnliches Engagement und Verhandlungsgeschick.

 


Zielstrebig und erfolgreich hat Frau Schlegel sich kontinuierlich fortgebildet, u.a. im:

 

  • Privaten und öffentlichen Baurecht
  • Öffentlichen Vergaberecht
  • Kommunalen Abgabenrecht
  • Beteiligungsangelegenheiten
  • Neuen Kommunalen Rechnungswesen
  • Arbeitsrecht
  • Controlling
  • Führungskräfteschulungen

 

 

Frau Schlegel erfüllt alle Arbeitsaufgaben mit hohem Verantwortungsbewusstsein. Ihre Fach- und Führungskompetenz hat sie in der Zusammenarbeit mit den Gremien, Vorgesetzten und Mitarbeitern/innen unter Beweis gestellt.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

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Bezeichnung

Betrag in €

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1

DK 1

Deckungskreis 1

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HHJahr in €

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Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

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2016

Deckungskreis 1

3.200

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

 

2017

DK 1

4.080

 

4.080

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.02.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

14.03.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich

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