Informationsvorlage - 06/637

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die untere Denkmalschutzbehörde informiert über die Erarbeitung einer denkmalpflegerischen Zielstellung für die ehemalige Flugplatzsiedlung Ladebow.

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Sachdarstellung

Für die ehemalige Flugplatzsiedlung Ladebow war gemäß Beschluss-Nr. B398-20/11 zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches für die ehemalige Flugplatzsiedlung in Ladebow vorliegen.

Ausgangssituation ist, dass die ehemalige Flugplatzsiedlung als Einzeldenkmal gemäß § 2 Abs. 1, 2 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg- Vorpommern (DSchG M-V) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 DSchG M-V in die Denkmalliste der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingetragen ist.

Es handelt sich um eine einheitlich gestaltete Siedlung. Zur Siedlung/Siedlungsanlage gehören die Gebäude, die Erschließung und die Grün- und Freiflächen. Der Schutz bezieht sich bei einem Einzeldenkmal auf die gesamte Substanz des Denkmals, was für die Siedlung zutrifft. Auf dieser Grundlage erfolgte die Unterschutzstellung der ehemaligen Flugplatzsiedlung durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V. Der Schutz ist somit gegeben.

 

Bisher lag keine ausführliche Denkmalwertbegründung vor.

 

Zur Ergänzung des bereits festgestellten Denkmalstatus der Siedlung wurde eine denkmalpflegerische Zielstellung (DZ) erarbeitet. Diese beinhaltet neben der Analyse der historischen Entwicklung, die ausführliche Beschreibung des Denkmals und dessen gesamter Substanz und geht auf die einzelnen Bestandteile der geschützten Siedlung ein.

Daraus ableitend werden die denkmalpflegerischen Ziele für den Erhalt der Siedlung und für zukünftige bauliche und gestalterische Maßnahmen formuliert. Ergänzt wird der textliche Teil der DZ durch drei Pläne auf denen die Analysen und Ziele zeichnerisch dargestellt sind.

 

Die DZ ist ein Instrument, welches die denkmalpflegerische Tätigkeit, aufgrund der detaillierten Herausarbeitung der einzelnen relevanten Belange, bedeutend verbessert. Auf der Grundlage einer ausführlichen Bestandsanalyse und Bestandsbewertung liefert sie detaillierte Zielvorgaben, die den langfristigen Erhalt der ehemaligen Flugplatzsiedlung sichern.

 

Die DZ wurde in Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V (LAKD) erarbeitet. Derzeit liegt der Antrag auf Bestätigung der DZ beim LAKD vor. Nach Vorlage dieser werden die Eigentümer informiert und die denkmalpflegerische Zielstellung öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Zielstellung bildet die Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren gemäß § 7 DSchG M-V.

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.04.2016 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

Erweitern

26.04.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - zur Kenntnis genommen

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