Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/638

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den 1. Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 109 – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße – wie folgt:
 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 109 – Gewerbegebiet Anklamer Landstraße – (siehe Anlage 2, Beschluss B344-17/11 vom 04.07.2011) wird der Bebauungsplan (gem. Anlage 1 zum Beschluss, Abgrenzung des Geltungsbereiches) in – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße – umbenannt.
  2. Die ursprüngliche Zielstellung des Bebauungsplanes, welche sich in der allgemeinen Bezeichnung „Gewerbegebiet“ ausdrückte, wird nunmehr konkretisiert. Im Geltungsbereich soll ein Fachmarktzentrum mit Anlagen und Betrieben des fachorientierten Handels sowie Einrichtungen des Dienstleistungssektors entwickelt werden. ­
  3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Reduzieren

Sachdarstellung

Die Bürgerschaft hat am 04.07.2011 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 109 – Gewerbegebiet Anklamer Landstraße – gefasst und einer grundsätzlichen Entwicklung als Standort für Fachhandel und gewerbliche Dienstleistungen zugestimmt.

Nunmehr hat eine bundesweit tätige Projektentwicklungsgesellschaft das Areal von Privaten erworben und möchte die Entwicklung eines Fachmarktzentrums im Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Projektentwicklerin und Investorin vorantreiben. Die Vorhabenträgerin strebt die Ansiedlung von Betrieben und Anlagen des fachorientierten Handels mit drei Fachmarkbereichen an. Geplant sind ein Gartenfachmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 8.300 qm, ein Fachmarkt für Handel und Dienstleistungen mit einer Verkaufsfläche von ca. 4.900 qm (mit ausschließlich nicht innenstadtrelevanten Sortimenten, z.B. Auto- und Motorradzubehör, Reifen und Montage, Motorradbekleidung, Büroausstattung, Werkzeuge, Eisenwaren, Tierfutter sowie Fitness-Center, Gastronomie, Entertainment und Spielothek) sowie ein Möbelmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 8.000 qm (nebst Möbellager in einer Größenordnung von ca. 5.000 qm) und einer Schank-/ Speisewirtschaft. Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Kompatibilität des Vorhabens mit dem städtischen Einzelhandelsfachplan nachzuweisen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt zurzeit in dem Bereich eine gewerbliche Baufläche dar. Die Darstellung müsste hierzu im Rahmen der Bauleitplanung gem. § 2 Absatz 1  i. V. m. § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in ein Sondergebiet – Fachmarktzentrum – geändert werden.

Das Vorhaben wurde bereits am 08.09.2015 in der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung vorgestellt und von den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis genommen. Zur Weiterführung der Bauleitplanung für den Bereich wird zwischen Stadt und Projektentwicklungsgesellschaft ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen. Sämtliche Kosten der Ausarbeitung der Bauleitplanung trägt die Projektentwicklungsgesellschaft.

Um eine eindeutige Zuordnung des Areals zu ermöglichen bzw. die Zielstellung des Bebauungsplanes zu verdeutlichen, aber auch  zur sinnvollen Darstellung und Kommunikation des laufenden B-Planverfahrens sollte die Bezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 109 – Gewerbegebiet Anklamer Landstraße –in – Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße –geändert werden.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.04.2016 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)

Erweitern

26.04.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

Erweitern

09.05.2016 - Hauptausschuss (HA) - einstimmig

Erweitern

23.05.2016 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig