Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/669

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft bittet den Oberbürgermeister um Prüfung,

ob die Sammlung von Spenden bzw. die Einwerbung von Mitgliedern durch nicht in Greifswald ansässige Vereine und/oder Institutionen untersagt werden kann, wenn diese nicht das DZI-Spenden-Siegel tragen, und ob es möglich ist, solchen Institutionen die Errichtung von Ständen im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis zu versagen, wenn berechtigte Gründe dafür sprechen, dass hier das Siegel der Gemeinnützigkeit missbraucht wird.

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Sachdarstellung

Begründung:

Nach Aufhebung des Sammlungsgesetzes mit Wirkung vom 13. November 2010  ist das Einwerben von Spenden generell erlaubt. Fraglich ist aber, ob nicht die Errichtung von Ständen, wie etwa durch die Aktion Tier, einer Sondernutzungserlaubnis bedarf. Bei einigen sehr aktiven Mitglieder-Werbe-Vereinen gibt es deutliche Anhaltspunkte dafür, dass der Verwaltungskostenanteil unangemessen hoch ist und letztlich der Bereicherung der Initiatoren dient, wie sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt hat. Daher soll geprüft werden, ob man nicht verhindern kann, dass solche unseriösen Unternehmen die Bürger in Greifswald übervorteilen.

Das DZI Spenden-Siegel wird an solche Organisationen verliehen, die sich freiwillig dazu verpflichten, die DZI-Standards zu erfüllen (siehe www.dzi.de/wp-content/uploads/2011/11/DZI-Spenden-Siegel-Leitlinien-2011.pdf). Dies bedeutet, dass die Siegel-Organisationen wirksame Kontroll- und Aufsichtsstrukturen besitzen, transparent arbeiten, sparsam wirtschaften sowie sachlich und wahrhaftig über ihre Arbeit und ihre Ziele informieren. Das DZI Spenden-Siegel ist bundesweit anerkannt. So verweist z.B. die Stiftung Warentest auf das DZI Spenden-Siegel als Qualitätsmerkmal für Spenden sammelnde Organisationen. Auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Auswärtige Amt erkennen das DZI Spenden-Siegel als Qualitätsmerkmal von Spendenorganisationen an.

 

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Beschlüsse

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26.04.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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09.05.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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23.05.2016 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig

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18.10.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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