Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/634

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserentsorgung - Schmutzwasser und Niederschlagswasser - in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Abwasserbeitragssatzung).

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Sachdarstellung

Die Kalkulation der neuen Abwasserbeitragssatzung ergibt einen künftigen Beitragssatz in Höhe von 2,38 €/m² beitragsrelevanter Fläche für Schmutzwasser und ein Beitragssatz in Höhe von 1,04 €/m² beitragsrelevanter Fläche für Niederschlagswasser. Damit erhöhen sich die künftigen Beiträge gegenüber der derzeit geltenden Satzung (1,78 €/m² Schmutzwasser, 0,48 €/m² Niederschlagswasser). 

Mit der zu beschließenden Beitragssatzung wurde der Kalkulationszeitraum bis 2019 erweitert. Da sich damit die Kalkulationsgrundlagen der derzeit geltenden Satzung in Bezug auf die zugrunde liegenden Flächen, die Investitionen und den Investitionszeitraum geändert haben, war eine Neukalkulation der Beiträge notwendig.

 

Diese Beitragssätze gelten nur für künftige Beitragsbescheide von Bauherren. Damit werden die anstehenden Investitionen des Abwasserwerkes im Bereich Schmutz- und Niederschlagswasser bis 2019 anteilig finanziert.

 

Die Beitragserhöhungen resultieren hauptsächlich aus dem verlängerten Kalkulationszeitraum und den damit verbunden Erschließungs- und Neubauinvestitionen sowie den dazu nicht adäquat gestiegenen beitragsrelevanten Flächen. In der bisherige Beitragskalkulation mit dem Kalkulationszeitraum bis 2012 lagen die umlagefähigen Aufwendungen bei 40,6 Mio. € für Schmutzwasseranlagen und 11,5 Mio. € bei Niederschlagswasseranlagen. Demgegenüber ist nun ein Zeitraum bis 2019 mit den umlagefähigen Aufwendungen von 53,2 Mio. € für Schmutzwasseranlagen und 17,6 Mio. € Niederschlagswasseranlagen zu berücksichtigen. Gegenüber den Ansätzen im Jahr 2008 ist die Summe der beitragsrelevanten Flächen nicht gestiegen. Zum einen sind große Gewerbegebiete entweder gar nicht oder nur zum Teil erschlossen wurden, zum anderen waren die in der Vergangenheit getroffenen Ansätze zu optimistisch (weitere Erläuterungen sind dazu in Anlage 2 Seite 10 und Seite 11 ersichtlich).

 

Die Auswirkungen dieser Beitragserhöhung sind in der Anlage 2 S. 11 exemplarisch dargestellt.

 

Die von der Bürgerschaft am 24.09.2007 beschlossenen Deckungsgrade von 22,94% für den Schmutzwasserbeitrag und 28,71% für den Niederschlagswasserbeitrag sollen unverändert bleiben.

 

Weiterhin wurde den Anforderungen der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 10.10.2012, Az.: 1 L 286/11) entsprechend die Tiefenbegrenzung anhand repräsentativ ausgewählter Ortslagen ermittelt und die bisherige Regelung von 50m bestätigt.

 

Die Anlage 1 enthält die um die aktuellen Beitragssätze aktualisierte Abwasserbeitragssatzung.

In der Anlage 2 sind die Erläuterungen und Tabellen zur Kalkulation aufgeführt.

 

Finanzierung

Die Beiträge werden im Haushalt des Abwasserwerkes vereinnahmt.

 

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Beschlüsse

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25.04.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - von TO gestrichen

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09.05.2016 - Hauptausschuss (HA)

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23.05.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich